Bei der Planung eines Umzugs muss man die monatlichen Mietausgaben neu kalkulieren. Die Betriebskosten sind Teil dieser Rechnung. Eine Miete ohne Betriebskosten wird als Kaltmiete bezeichnet, sie deckt nur die Nutzung des Wohnraumes ab. Den Mietpreis inklusive der Betriebskosten nennt man Warmmiete.
Betriebskosten gehören mit zur Miete
Was kostet dein Umzug?
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Als Betriebskosten gelten alle laufenden Kosten, die bei der Nutzung einer Immobilie entstehen. Dazu gehören Steuern, Versicherungen, die Kosten für Wasserversorgung, Heizung, Beleuchtung, Kabelanschlüsse, Aufzüge, Straßen-, Schornstein- und Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hauswartskosten, Müllabfuhr und Ungezieferbekämpfung. Einmalige Kosten, die etwa durch den Einbau eines Aufzugs o. Ä. entstehen, gelten nicht als Betriebskosten. Für Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung ist gewöhnlich festgelegt, dass sie vom Mieter zusätzlich zu tragen sind.
In den meisten Mietverträgen verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung von Betriebskosten in monatlichen Vorauszahlungen. Dabei müssen die Posten entweder im Einzelnen aufgeführt oder ein Verweis auf die Betriebskostenverordnung enthalten sein. Seltener ist die Bezahlung mit einer Betriebskostenpauschale geregelt. In diesem Fall gibt es keine jährliche Abrechnung.
Ist im Mietvertrag eine monatliche Vorauszahlung vorgesehen, ist der Vermieter verpflichtet, die Betriebskosten einmal jährlich abzurechnen. In dieser Abrechnung kann man als Mieter nachlesen, wie sich die Kosten zusammensetzen, wie sie sich auf die Hausgemeinschaft verteilen und wie hoch der Anteil im vergangenen Jahr war. Im Zuge dieser Abrechnung kann eine Nachzahlung anfallen, aber auch eine Rückzahlung ist möglich. Auf Basis der Betriebskostenabrechnung wird die Vorauszahlungssumme neu berechnet und gegebenenfalls angepasst.
Jeder Mieter hat das Recht, die Belege, auf denen die Betriebskostenabrechnung beruht, einzusehen. Einwände gegen die Abrechnung müssen innerhalb eines Jahres eingereicht werden. Als Orientierung für die Angemessenheit der abgerechneten Kosten dient Mietern und Vermietern der vom Mieterbund herausgegebene Betriebskostenspiegel.
Sie wollen eine Garage mieten? Dabei sollten Sie ein paar Dinge beachten, denn nicht immer gibt Ihnen ein Garagenmietvertrag ausreichend Sicherheit.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen die meisten Vermieter. Eine gesetzliche Pflicht für die Ausstellung existiert jedoch nicht.
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Eine Mietbürgschaft ist eine Alternative zur Mietkaution, kann aber auch als freiwillige, zusätzliche Bürgschaftsergänzung abgeschlossen werden.