Möchten Mieter aus ihrer Wohnung ausziehen, können sie in der Regel jederzeit ohne Begründung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist ihren Mietvertrag auflösen. Eine fristlose Kündigung des Mietvertrags ist hingegen nur möglich, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Wird beispielsweise die Wohnung nicht fristgerecht übergeben oder weist bei Mietbeginn erhebliche Mängel auf, ist eine sofortige Kündigung möglich. Auch wenn während der laufenden Mietzeit dem Mieter vom Vermieter der Zutritt zur Wohnung verweigert wird, etwa durch das Austauschen des Türschlosses, kann dieser seinen Mietvertrag fristlos kündigen. Treten während der Mietzeit erhebliche Mängel auf, beispielsweise durch Feuchtigkeit, oder gibt es eine unzumutbare Lärmbelästigung durch eine Dauerbaustelle, kommt es mitunter zu einer fristlosen Kündigung. Wohnungsmieter, die mit Schimmelbefall oder durchlaufendem Wasser an der Wohnzimmerdecke zu kämpfen haben, können ebenfalls kündigen. Vom Sonderkündigungsrecht ihres Mietvertrags können Mieter zudem Gebrauch machen, wenn der Mietpreis weit über der ortsüblichen Miete liegt oder durch Modernisierungsarbeiten am Haus eine unzumutbare Mieterhöhung erfolgt.
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Jetzt loslegenFristlose Kündigung Mietvertrag: Mieter brauchen außergewöhnliche Gründe
Während Mieter einige Möglichkeiten haben, ihren Mietvertrag zu kündigen, besteht diese Möglichkeit für Vermieter grundsätzlich nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise Eigenbedarf. Eine fristlose Kündigung ist hingegen nur zulässig, wenn der Mieter sich etwas Gravierendes zuschulden kommen lässt. Ein Beweggrund für eine fristlose Kündigung des Wohnungseigentümers könnte etwa der Zahlungsverzug des Mieters sein. Zahlt er zwei Monate in Folge seine Miete nicht oder nur teilweise, kann der Vermieter ohne Abmahnung kündigen. Begleicht der Mieter allerdings seine Mietschulden innerhalb von zwei Monaten nach Zulässigkeit des Räumungsanspruchs, kann er damit die fristlose Kündigung des Mietvertrags unwirksam machen. Diese Regel kann ein Mieter einmal in einem Zeitraum von zwei Jahren nutzen.
Wer seine Wohnung kündigen will und noch nicht viel Erfahrung mit der Formulierung von Kündigungsschreiben hat, kann sich im Internet für die fristlose Kündigung des Mietvertrags Musterschreiben herunterladen. Sie enthalten alle Punkte, die für die wirksame Mietvertrags- Kündigung wichtig sind: Neben den Adressdaten von Mieter und Vermieter müssen die genauen Daten des Mietobjekts, die Nutzungsart und eine stichhaltige und ausführliche Begründung der Kündigung im Schreiben enthalten sein. Nach dem Ausfüllen kann das Musterschreiben – mit der Originalunterschrift versehen – versendet werden.