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Die Hausverwaltung als Vertreterin des Vermieters

Wer in eine Mietwohnung in einer größeren Anlage umzieht, hat häufig gar keinen direkten Kontakt mit dem Eigentümer seiner Wohnung, also dem Vermieter. Stattdessen ist er mit einer Hausverwaltung konfrontiert, die ihm gegenüber den Vermieter vertritt. In größeren Städten ist dies, zumindest in dicht besiedelten Stadtteilen, oft sogar der Normalfall, da hier bereits einzelne Häuser sehr viele Wohnungen umfassen und die zahlreichen Mietparteien einen entsprechend großen Verwaltungsaufwand erzeugen. In der Folge entsteht durch den Mietvertrag nicht nur ein Verhältnis zwischen zwei Parteien, sondern es gibt drei Akteure: Mieter, Vermieter und Hausverwaltung.


Was macht eine Hausverwaltung?

Wer vor seinem Umzug in einer selbstgenutzten Eigentumswohnung oder zum Beispiel bei den Eltern lebte oder wer seine Vermieter persönlich kannte, vielleicht mit ihnen im gleichen Haus wohnte, für den ist die Existenz einer Hausverwaltung ungewohnt und möglicherweise befremdlich. Im Grunde ist die Situation aber nicht sonderlich kompliziert. Die Hausverwaltung ist vom tatsächlichen Vermieter lediglich beauftragt worden, seine Pflichten gegenüber den Mietern zu erfüllen und seine Rechte für ihn wahrzunehmen. Dies ist immer dann besonders sinnvoll, wenn der Vermieter selbst dazu nicht in der Lage ist, beispielsweise weil er sehr viele Wohnungen vermietet und nicht genügend Zeit in die Verwaltung investieren kann. Andererseits ist es von Vorteil, dass eine Hausverwaltung für unterschiedliche Vermieter tätig ist und so viele ähnliche Vorgänge gebündelt werden. Das kann die Effizienz der Verwaltung beträchtlich erhöhen.


Umgang mit der Hausverwaltung

Von Mieterseite ist die Hausverwaltung also gewissermaßen wie ein Vermieter zu behandeln. In welchen Fällen und bei welchen Vorgängen dies konkret zu geschehen hat, hängt davon ab, wie der Vermieter die Zuständigkeiten geregelt hat. Es ist also wichtig, dass man die Befugnisse der Hausverwaltung prüft. Dies gilt natürlich insbesondere, wenn auch die Mietzahlung an diese Stelle erfolgen soll. In der Regel werden Hausverwaltungen aber sehr umfassend mit Aufgaben betraut, sodass der Mieter, sobald ihm ein Nachweis der Beauftragung vorgelegt wurde, gar nicht mehr direkt mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer zu tun hat. Stattdessen wendet er sich nun mit allen Anliegen wie etwa notwendigen Reparaturen oder Einwänden zur Betriebskostenabrechnung an die beauftragte Hausverwaltung.




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