Kinderlärm tritt auf, sobald Kinder im Haus, in der Tagesstätte oder auf dem Spielplatz sind. Laut einer Studie empfindet ein Großteil der deutschen Bevölkerung Kinderlärm als nicht einmal ein Zehntel so störend wie Fluglärm. Spielende Kinder sind daher nicht mit einem startenden oder landenden Flugzeug zu vergleichen. Bei Familien mit Kleinkindern muss mit einem außerplanmäßig hohen Geräuschpegel gerechnet werden. Das gilt im Besonderen auch für die Zeit nach 22.00 Uhr. Kleinkinder halten sich nicht an geregelte Uhrzeiten, daher lässt sich Lärm mitten in der Nacht nicht vermeiden.
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Jetzt loslegenKinderlärm steht in keinem Vergleich zu Fluglärm
Grundsätzlich gilt, dass Mieter und Anwohner den Lärm kleiner Kinder akzeptieren müssen. Zum Kinderlärm gehören an dieser Stelle lautes Lachen, Weinen und Spielen. Bei einem Umzug lohnt es sich, vorab einen Blick auf umliegende Spielplätze oder Kitas im Umkreis der neuen Wohnung zu werfen. Spielplätze in der Nähe sind prinzipiell kein Grund, um Beschwerde einzureichen oder auf eine Mietminderung zu pochen. Kleine Rabauken haben aber dennoch kein grünes Licht für rücksichtslos lautes Lärmen.
Sobald sich das kindgerechte Verhalten nicht mehr in einem hinzunehmenden Rahmen abspielt, gilt es als störend. Älteren Kindern und Jugendlichen ist es daher nicht gestattet, lärmverursachende Spiele wie Fußball in der Wohnung zu spielen. Die Gefahr, dass nicht nur die Nachbarn durch den Lärm belästigt, sondern auch Gegenstände innerhalb der Wohnung zu Bruch gehen können, ist zu hoch. Ebenso verhält es sich mit der Verletzungsgefahr beim Klettern oder Springen auf Möbelstücken. Bei massivem Kinderlärm können sich die Mieter an den Vermieter wenden. Dieser ist verpflichtet, entsprechende Schritte einzuleiten. Ist die Lärmbelastung durch die spielenden Kinder nicht tragbar, so darf der lärmenden Familie im drastischen Fall sogar gekündigt werden.