Die Bestätigung der Mietschuldenfreiheit gibt dem Vermieter eine gewisse Sicherheit. Hat der Mieter bisher pünktlich gezahlt, wird er es künftig vermutlich auch tun. Allerdings ist der alte Vermieter nicht verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustelle
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Jetzt loslegenMietschuldenfreiheitsbescheinigung
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wird vom bisherigen Vermieter ausgestellt. In einem kurzen formlosen Schreiben bestätigt er, dass der Mieter im Rahmen des bisherigen Mietverhältnisses keine Mietschulden hinterlassen hat. Die meisten Vermieter verlangen bei einem Vertragsschluss eine solche Bescheinigung von ihrem Neumieter. Ziel des Nachweises: Der neue Vermieter möchte sich auf die Zahlungszuverlässigkeit seines Vertragspartners verlassen können
Es gibt für Vermieter keine gesetzliche Pflicht, ihren Mietern eine Bescheinigung über die Mietschuldenfreiheit auszuhändigen. Da die meisten Vermieter trotzdem eine solche Bescheinigung von neuen Mietern verlangen, kommt es immer wieder zu Problemen mit dem alten Vermieter. Allerdings ist der im Recht. Denn der Bundesgerichtshof lehnt eine Pflicht zur Aushändigung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung durch den alten Vermieter eindeutig ab (vgl. BGH VIII ZR 238/08). Folgende Gründe werden dafür angegeben: Aus einer solchen Auskunft gehe nicht hervor, für welchen Zeitraum sie gelte und es sei nicht ersichtlich, ob Rückstände aus Betriebskostennachforderungen oder sonstigen Kosten enthalten seien. Zudem könnte die Aushändigung der Bescheinigung vermuten lassen, dass der Vermieter auf etwaige Betriebskostennachzahlungen oder Einbehaltung der Kaution verzichten würde.
Eine gute Alternative zu einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist die Vorlage von Quittungen über geleistete Mietzahlungen. Die kann der Mieter von seinem ehemaligen Vermieter verlangen. Auf diese Weise wird ein exakter Nachweis über gezahlte Leistungen erbracht und der ehemalige Vermieter muss keine Nachteile hinsichtlich eventueller Nachforderungen befürchten.
Einige Vermieter wünschen von ihren Mietern auch die Erteilung einer Einzugsermächtigung, um sich vor ausbleibenden Zahlungen zu schützen. Der Vorteil für den Mieter: Er besitzt die Sicherheit, keine Zahlung zu versäumen. Der Nachteil: Er kann berechtigte Mietminderungen oder eventuell strittige Nebenkostennachzahlungen nicht ohne weiteres umsetzen. In jedem Fall sollten Mieter darauf achten, dass die Einzugsermächtigung eine Klausel zum Widerruf enthält.