Eine Räumungsklage ist für Vermieter oft das letzte Mittel, um Mieter aus dem Wohneigentum zu entfernen. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. Ob Bedarf zur Eigennutzung, ausstehende Mietzahlungen oder Beschädigungen am Eigentum des Vermieters, Mieter können durch verschiedene Umstände von einer Räumungsklage betroffen sein. Sie wird jedoch erst dann fällig, wenn seitens der Mieter oder des Vermieters eine Kündigung der Wohnung ausgesprochen wurde, das Mietverhältnis als beendet gilt und die Mietpartei den Wohnraum dennoch nicht geräumt hat. Da Mieter nicht berechtigt sind, eigenmächtig über das Wohneigentum des Vermieters zu bestimmen, kann in diesem Fall eine Räumungsklage nötig werden.
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Jetzt loslegenUrsachen einer Räumungsklage
Eine Kündigung ist immer der erste Schritt zur Auflösung des Mietverhältnisses. Eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung gegenüber dem Mieter muss immer nachvollziehbar begründet sein und tatsächliche, schwerwiegende Kündigungsgründe enthalten. In manchen Fällen können Mieter einer Kündigung widersprechen und sie mit anwaltlichem Beistand auf Rechtswirksamkeit überprüfen lassen. Sollten die Mieter jedoch eine rechtswirksame Kündigung ignorieren und die Wohnung auch nach Ablauf des Mietverhältnisses weiter nutzen, steht es dem Vermieter frei, eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einzureichen, um die Räumung seines Wohneigentums zu erwirken. Dann obliegt es dem Gericht, zu entscheiden, ob die in der Kündigung angegebenen Gründe tatsächlich zur Auflösung des Mietverhältnisses ausreichen. Ist dies der Fall, kann der Vermieter mit Hilfe des erlassenen Räumungsurteils einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die betroffene Wohnung zu räumen. Der beauftragte Gerichtsvollzieher hat dann die Aufgabe, die Mieter aufzufordern, den Wohnraum zu verlassen. Dies kann auch unter Zwang geschehen, wie durch das Aufbrechen von Schlössern oder durch gewaltsame Entfernung aus dem Wohnraum.
Im Falle einer Räumungsklage können den Mietern örtliche Mietervereine oder ein Anwalt beratend zur Seite stehen. Dies ist in jedem Fall sinnvoll, da sich manche Räumungsklagen abwenden lassen. Sollten ausstehende Mietzahlungen zur Räumungsklage geführt haben, kann dieser durch die Nachzahlung der ausstehenden Beträge bis zum Monatsende entgangen werden. Dies ist aber nur ein Mal in zwei Jahren möglich. Weitere Gründe können in manchen Fällen durch ein Gespräch mit dem Vermieter ausgeräumt werden, in der Hoffnung, dass dieser sich einsichtig zeigt und möglicherweise auf seinen Räumungsanspruch verzichtet. Kommt es jedoch zur Durchsetzung der Räumungsklage, sollten sich die ehemaligen Mieter zeitnah mit dem Gedanken an einen Umzug auseinandersetzen, um weitere Kosten und nervliche Belastungen zu vermeiden.