Seit der neue Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr im Jahre 2013 abgelöst hat, sind alle deutschen Haushalte verpflichtet, einen Rundfunkbeitrag zu entrichten. Nur Menschen mit Behinderungen der Seh- oder Hörorgane sind ganz oder teilweise von der Zahlung befreit. Die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist daher nicht mehr möglich. Sobald ein Bürger sich beim Einwohnermeldeamt auf eine bestimmte Meldeadresse angemeldet hat, wird er schriftlich dazu aufgefordert, den Rundfunkbeitrag zu entrichten. Vom Rundfunkbeitrag abmelden kann man sich nur dann, wenn dieser zum Beispiel in einer Wohngemeinschaft bereits vom Hauptmieter entrichtet wird. In diesem Fall sind die anderen Mitbewohner nicht mehr verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, da dieser nur pro Wohnung und nicht pro Mieter fällig wird.
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Da der Rundfunkbeitrag an die Daten der Einwohnermeldeämter gekoppelt ist, funktioniert die An- und Abmeldung zur Zahlung nahezu automatisch. Sobald die Meldedaten geändert werden, wird die Gebühreneinzugszentrale darüber informiert und trifft dementsprechende Vorkehrungen. Sollte sich also ein Bürger bei seinem bisherigen Einwohnermeldeamt abmelden, weil er einen Umzug in einen anderen Stadtteil oder eine andere Stadt plant, werden die Daten sofort übermittelt und der Rundfunkbeitrag wird nun für die neue Wohnung fällig. Wer Deutschland vorübergehend oder dauerhaft verlässt, muss sich beim Meldeamt seines Wohnsitzes abmelden. Zusätzlich sollten Sie dieses Formular nutzen, um den Umzugs ins Ausland bei der Gebühreneinzugszentrale zu melden.
Eine teilweise oder komplette Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Sich gesamtheitlich vom Rundfunkbeitrag abmelden kann man jedoch nicht. Zu den wenigen Ausnahmefällen, in denen der Beitrag nicht zu entrichten ist, gehören Personen mit nur geringem Einkommen, die eine Sozialleistung vom Staat bekommen, Empfänger von Ausbildungsförderung sowie Menschen mit Behinderung. Diese Personengruppen sollten auf der Internetpräsenz des Rundfunkbeitrages prüfen, ob sie einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen können. Sollte dies der Fall sein, muss der Antrag mit den entsprechenden Nachweisen an die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender geschickt werden. Sollte die Befreiung gewährt werden, wird dies schriftlich mitgeteilt.