Der Gesetzgeber hat in § 616 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, wie Arbeitgeber sich im Falle einer Freistellung oder Arbeitsbefreiung verhalten müssen. So ist ein Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freizustellen, wenn dieser für eine zeitlich nicht erhebliche Zeit, durch einen in seiner Person liegenden Grund schuldlos an der Arbeitsleistung verhindert wird. Dabei ist dem Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung zu gewähren. Welche Umstände im Detail diese Freistellung begründen können, ist nicht eindeutig geregelt. Schwere Erkrankungen oder der Tod eines nahen Angehörigen, die Pflege des kranken Kindes oder die eigene Eheschließung sind gängige Gründe für Freistellungen. Aber auch der Umzug bei einem Wohnungswechsel kann als wichtiger Grund geltend gemacht werden. Der Begriff Sonderurlaub stammt aus Tarifverträgen, in denen häufig die Gewährung des Sonderurlaubs unter Wegfall der Bezüge geregelt ist.
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Jetzt loslegenSonderurlaub Umzug: Gesetzliche Regelungen
Bei dienstlich bedingten Umzügen wird der Sonderurlaub für einen Umzug in der Regel gewährt, um dem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, alle notwendigen Tätigkeiten und Besorgungen für den Umzug durchführen zu können. Im Allgemeinen wird ein Tag Sonderurlaub für einen Umzug gewährt. Liegt der letzte dienstliche Umzug weniger als fünf Jahre zurück, kann der Angestellte einen Sonderurlaub von drei Tagen geltend machen. Sollte im Arbeits- oder Tarifvertrag des Arbeitnehmers nicht explizit aufgeführt sein, wann Sonderurlaub beansprucht werden kann, hängt dies bei privaten Umzügen von den Vorgesetzten ab. In jedem Fall sollte möglichst rechtzeitig der Vorgesetzte über den Umzug informiert werden, damit dieser den Betriebsablauf für den Fall der Gewährung von Sonderurlaub planen kann.
Bei privaten Umzügen kann der Sonderurlaub beim direkten Vorgesetzten angefragt werden. Ein offenes und vertrauensvolles Gespräch ist diesbezüglich anzuraten. Einerseits kann der Tag dazu genutzt werden, den Umzug durchzuführen. Wenn dieser Tag auf einen Freitag gelegt wird, dann kann das Wochenende noch effektiv zum Auspacken, Einrichten oder Ähnliches verwendet werden. Andererseits kann dieser Tag gleichermaßen genutzt werden, um den Umzug sozusagen abzuschließen und das Ummelden der Meldeadresse und des Fahrzeugs bei den jeweiligen Behörden durchzuführen. Hierbei empfiehlt es sich, den Vorgesetzten bereits in einem frühzeitigen Gespräch über die eigenen Pläne zu informieren. Darüber hinaus bieten Bürgerämter häufig die Möglichkeit, bereits im Vorfeld einen Termin für Ummeldungen zu buchen, wodurch sich für den Sonderurlaub bei einem Umzug eine höhere Planungssicherheit ergibt.