Ist der Umzug endlich geschafft, stehen noch eine Reihe organisatorischer Punkte auf dem Plan. Nicht nur müssen Banken, Strom- und Gasanbieter, der Aboservice der Tageszeitung und Versicherungen über die Adressänderung informiert werden. Darüber hinaus muss auch der Gang zum Einwohnermeldeamt angetreten werden. Unabhängig davon, ob sie aus einer anderen Stadt kommen oder innerhalb einer Gemeinde umziehen – nach einem Umzug müssen sich alle Bürger beim Einwohnermeldeamt, vielfach auch als Bürgerbüro oder Bürgeramt bezeichnet, vorstellen und sich an- bzw. ummelden. Hamburg bietet seinen Bürgern hierfür einen Online-Dienst. Die erforderlichen Unterlagen können im Vorfeld heruntergeladen werden, sodass das eigentliche Ummelden in einem der Hamburger Bürgerbüros nur noch wenige Minuten in Anspruch nimmt.
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Jetzt loslegenUmmelden Hamburg: der obligatorische Gang zum Bürgerbüro
Wer aus dem Ausland oder einer anderen Stadt nach Hamburg zieht oder innerhalb der Stadt eine neue Wohnung bezieht, muss seinen neuen Wohnort beim Einwohnermeldeamt angeben. Dies gilt auch für den Fall, dass der Umzug innerhalb desselben Hauses stattfindet, weil beispielsweise eine größere Wohnung benötigt wird. Auch für das Ummelden in Hamburg gilt die gesetzliche Meldefrist. Das bedeutet, dass die Einwohner innerhalb von einer Woche den Wohnortwechsel angeben müssen. Sollte diese Frist bedeutend überschritten werden, steht es den Behörden frei, ein Bußgeld zu verhängen. Für das Ummelden in Hamburg sind für das gesamte Stadtgebiet die Kundenzentren der Bezirksämter die richtige Anlaufstelle. Dabei ist es unerheblich, welches Kundenzentrum aufgesucht wird. Denn das Ummelden kann in Hamburg unabhängig von der Wohnadresse in jedem Einwohner-Kundenzentrum erfolgen. Wichtig ist jedoch, dass beim entsprechenden Kundenzentrum vorab ein Termin vereinbart wird. Denn die jeweiligen Ämter arbeiten nur mit vorheriger Terminvergabe. Dabei haben Bürger die Möglichkeit, sowohl online als auch telefonisch einen Termin zu buchen.
Steht nach einem Umzug ein Ummelden in Hamburg an, wird auf dem sichtbaren Teil des Personalausweises und auf dem Chip die neue Adresse eingetragen. Auch wenn es einfacher erscheint, noch vor dem Umzug diesen Behördengang hinter sich zu bringen, ist ein Ummelden in Hamburg dennoch erst möglich, wenn die neue Wohnung bezogen wurde. Ist innerhalb der gesetzlichen Meldefrist ein Termin für das Ummelden vereinbart, gilt es, die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten. So sind von allen umziehenden Personen die notwendigen Dokumente wie etwa Personalausweise, Reisepässe, Geburtsurkunden der Kinder, Kinderausweise, Heiratsurkunden und Scheidungsurteile bereitzuhalten. Des Weiteren ist zum Termin das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular mitzubringen. Bei nicht getrennt lebenden Eheleuten müssen beide Parteien ihren Ausweis vorlegen, sofern ein Hauptwohnsitz an- bzw. umgemeldet wird.