Bei einem Wechsel des Wohnsitzes ist man gesetzlich dazu verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Behörde zu melden. Die Frist darf nicht überschritten werden, da man sonst eine Ordnungswidrigkeit begeht und mit einer Geldbuße belangt werden kann. Die Pflicht zur Ummeldung beginnt jedoch erst, wenn man seine neue Wohnung auch tatsächlich bezogen hat. Jede Person muss zur Ummeldung einen eigenen Meldeschein verwenden. Lediglich Personen mit demselben bisherigen und künftigen Wohnsitz können einen gemeinsamen Meldeschein verwenden, solange sie ein- und derselben Familie oder Lebenspartnerschaft angehören. Dabei genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen die Ummeldung amtlich macht.
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Jetzt loslegenUmmeldung – Recht oder Pflicht?
Die Meldebehörde übermittelt regelmäßig Daten an andere Behörden. Welche Daten warum übermittelt werden und an wen sie gehen, ist durch das Meldegesetz und durch die erste und zweite Meldedatenübermittlungsverordnung des Bundes sowie die Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes festgelegt. Nach § 14 MeldeG ist man dazu verpflichtet, die nötigen Auskünfte und Unterlagen wie zum Beispiel den Personalausweis, standesamtliche Unterlagen, Sorgerechtsbeschlüsse, Scheidungsurteile etc. vorzulegen, um die bei der Ummeldung gemachten Angaben zu bestätigen. Außerdem muss man einigen Datenübermittlungen aus dem Melderegister zustimmen. Dazu zählen Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen sowie Auskünfte an Adressbuchverlage. Folgenden Datenübermittlungen kann bei der Ummeldung widersprochen werden:
- Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
- Auskünfte an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Internetauskunftsabrufe durch Private
Die jeweilige Meldebehörde hält hierfür Erklärungsvordrucke bereit, auf denen die entsprechenden Vorschriften zur Ummeldung vermerkt sind. Besteht eine persönliche Gefahr für den Antragsteller oder für eine andere Person, kann eine kostenfreie, befristete Auskunftssperre beantragt werden. Diese muss ausführlich begründet und anschließend der zuständigen Meldebehörde vorgelegt werden.
Der Einwohner hat weiterhin das Recht, eine schriftliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie die erteilten Auskünfte zu erhalten, die bei der Ummeldung gemachten Angaben zu berichtigen und ferner die gespeicherten Daten zu sperren und gar zu löschen. Auch hierfür gibt es vorgefertigte Antragsformulare, die die Meldebehörde zur Verfügung stellt. In manchen Städten besteht die Möglichkeit, eine dritte Person ins Melderegister einzutragen, die bei Notfällen benachrichtigt wird, so zum Beispiel in Berlin. Ob das geht, sollte bei der Ummeldung direkt bei der Meldebehörde erfragt werden.
Wer umzieht, ist verpflichtet das Ummelden frühestens sieben Tage vor dem geplanten Umzugstermin sowie je nach Bundesland spätestens ein oder zwei Wochen nach dem Umzug hinter sich gebracht zu haben. Ummelden kann man sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt, mitunter ist es erforderlich sich zunächst beim bisherigen Amt ab- und dann am neuen Wohnort wieder anzumelden. Hierfür wird in der Regel nur der Personalausweis benötigt, manche Ämter sehen zum Ummelden aber auch gern eine Mietbescheinigung, beispielsweise den Mietvertrag. Übrigens: Ummelden ist auch dann Pflicht, wenn Sie innerhalb des selben Meldebezirks umziehen! Viele Ämter bieten den Service zum Ummelden inzwischen auch online an – besuchen Sie einmal die Webseite Ihres zuständigen Meldebezirkes und schauen Sie nach, ob Ihr Amt das Ummelden bereits als Onlineservice anbietet.
Das Ummelden allein ist die erste und wichtigste Hürde, um Ihren Wohnortswechsel komplett und offiziell zu machen, doch ist damit nicht alles getan. Nach dem Ummelden gilt es, die neue Adresse allen wichtigen Vertragspartnern mitzuteilen wie Versicherungen, dem KfZ-Meldeamt, Vereinen, Abonnements und anderen Partner, die mit Ihrer Adresse arbeiten.
Der erste Weg nach dem Ummelden sollte zur nächsten Poststelle führen, wo Sie einen Nachsendeauftrag stellen können, der Ihre Post für eine begrenzte Zeit automatisch an Ihre neue Adresse weiterleitet - praktisch, den im Umzugschaos vergisst man schnell mal den einen oder anderen Versorger zu informieren.
Als Privatkunde zahlen Sie für einen 6-monatigen Nachsendeauftrag 15,20 € und für 12 Monate 25,20 €. Sie können den Nachsendeservice der Post natürlich online nutzen und das Formular für den Nachsendeantrag bequem zuhause ausfüllen, vorausgesetzt Sie haben den nächsten Punkt schon erledigt: Ummelden von Telefon- und Internetanschluss.
Ihren Telefon- oder Internetanbieter müssen Sie beim Ummelden nicht zwingend wechseln, oftmals können Sie Ihre Daten einfach und bequem online ändern. Wenn Sie den Wohnort ändern und Ihren Vertrag sowie Ihre Nummern behalten möchten, geht dies bei den meisten größeren Anbietern ebenfalls bequem im Internet. Damit Ihr Provider rechtzeitig die Leitungen schalten kann, sollten Sie das Ummelden von Telefon und Internet bereits einige Wochen vor dem eigentlichen Umzug in die Wege geleitet haben. Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter sollte dies noch früher geschehen und wenn Sie den Anschluss ab- statt ummelden, akzeptieren die meisten Anbieter ausschließlich eine schriftliche Kündigung. Denken Sie auch an das Ummelden bei der GEZ. Die Gebühreneinzugszentrale macht Ihnen das Ummelden allerdings einfach – eine formlose eMail oder ein Anruf reicht, natürlich besteht auch hier die Möglichkeit sich online umzumelden.
Alle wichtigen und regelmäßigen Kontakte wie Banken, Versicherungen, Versandhändler oder Telekommunikationsanbieter sollten selbstverständlich ebenfalls rechtzeitig über den Wohnungswechsel informiert werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Telefon, Internet etc. nahtlos funktionieren, dass wichtige Nachrichten ankommen und vertrauliche Informationen nicht in falsche Hände geraten. Die Deutsche Post bietet als Umzugsservice den Nachsendeauftrag an, bei dessen Erteilung die Post bis zu zwölf Monate lang an die neue Adresse weitergeleitet wird. Gegebenenfalls ist auch ein An- oder Ummelden bei Strom- und Gasanbietern erforderlich, die meisten Versorger machen dies unkompliziert per Online-Formular möglich. Dabei ist zu empfehlen, auf eventuelle Tarif- oder Vertragsänderungen zu achten. Ärgerlich ist der Verlust von Zeitschriften oder Zeitungen, daher sollten Abonnements unbedingt ebenfalls umgemeldet werden.