Ein Umzug ist vielfach mit hohen Kosten verbunden. Glücklicherweise lässt sich ein Großteil der Umzugskosten absetzen. Entscheidend ist dabei, dass einige Bedingungen erfüllt und Regeln eingehalten werden.
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Jetzt loslegenUmzugskosten absetzen – Steuern sparen durch Umzugskosten
Wer Umzugskosten absetzen möchte, braucht einen konkreten Anlass für den Umzug. Dieser ist beispielsweise dann gegeben, wenn man als Arbeitnehmer an einen anderen Standort versetzt wird oder als Berufsanfänger erstmals eine Anstellung in einer anderen Stadt findet. Entscheidend ist dabei, dass ein Umzug nicht aus privaten, sondern aus beruflichen Motiven erfolgt.
Auch, wenn ein Umzug innerhalb ein- und derselben Stadt erfolgt, lassen sich bisweilen die Umzugskosten absetzen. Seitens des Gesetzgebers wird davon ausgegangen, dass ein Umzug immer dann Sinn macht, wenn sich die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstelle um mindestens eine Stunde verringern.
Bei einem Umzug aus privaten Gründen lassen sich ebenfalls die Umzugskosten zu Teilen absetzen. Im Unterschied zu den beruflichen Motiven, handelt es sich hier aber "nur" um haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß §35a ESTG. Im beruflichen Bereich werden die Umzugskosten eins zu eins als Werbungskosten geltend gemacht.
Bei privaten Umzugsgründen muss jedoch einschränkend angemerkt werden, dass es sich eher um eine Ansetzung als haushaltsnahe Dienstleistungen handelt, bei denen sowohl die Kosten für eine Spedition als auch die Dienstleistungen von Handwerkern angegeben werden können. Bedingung ist das Vorhandensein einer Rechnung. Zudem werden Kosten, die im Privatbereich entstanden sind, lediglich in Höhe von 20 Prozent steuerlich berücksichtigt, ferner existieren Höchstgrenzen.
Wie aber funktioniert das Absetzen von Umzugskosten konkret? Eine pauschale Aussage lässt sich infolge der ständig veränderlichen Steuergesetzgebung nur schwerlich treffen. Fakt ist jedoch, dass man im Fall der Ansetzung von Werbungskosten nicht nur die reinen Umzugskosten absetzen kann, sondern auch Maklercourtage und Reisekosten in die Berechnung Einzug halten. Grundlage für die Entscheidung, welche Umzugskosten sich absetzen lassen und welche nicht, ist das Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten. Wer sich die genaue Auflistung aller Kosten ersparen möchte, kann auch einen Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten nutzen, dessen Höhe von Jahr zu Jahr variieren kann.
Umzugskosten können auch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn es sich um einen Umzug aus dem Ausland handelt. Ausnahmen bilden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf des vorherigen Eigenheims stehen, Kosten für die zwischenzeitliche Einlagerung von Möbeln oder Kosten für die Einrichtung einer neuen Behausung.
Zuletzt lassen sich auch beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung die Umzugskosten absetzen. Zu denken ist dabei an einen krankheits- oder behinderungsbedingten Umzug oder auch einen Umzug in Folge von Hochwasser oder eine Naturkatastrophe. Zu beachten sind hier jedoch die Grenzen für eine zumutbare Eigenbelastung, die sich nach dem erzielten Einkommen bemessen.