Möchte man seine Wohnung untervermieten, sollte in jedem Fall ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Man findet dazu zahlreiche Untermietvertrags-Formulare im Internet. Die vorgefertigten Formulare sind eine gute Gedankenstütze, um keinen Vertragspunkt außer Acht zu lassen. Bevor ein derartiger Vertrag geschlossen werden kann, muss in jedem Fall die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Dieser darf seine Zustimmung verweigern, falls die gesamte Wohnung untervermietet werden soll. Soll lediglich ein Teil untervermietet werden, darf er das Vorhaben nur mit einem triftigen Grund ablehnen. Vorsicht: Ohne die Zustimmung des Vermieters zur Untermiete droht die fristlose Kündigung. Die gesetzliche Grundlage zur Thematik Untermiete liefern die § 540, 543 und 553 des BGB.
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Jetzt loslegenUntermietvertrag Formular: Hierauf sollten Hauptmieter achten
Im Untermietvertrag-Formular sollten in jedem Fall folgende Punkte enthalten sein:
- Name des Mieters und des Vermieters
- Mietbeginn und -dauer
- Mietgegenstand
- ggf. Befristung
- Miethöhe
- Nebenkostenbeteiligung
- Kautionshöhe
Weitere Inhalte des Untermietvertrag-Formulars können nach individuellen Bedürfnissen ergänzt werden.
Beim Abschluss eines Untermietvertrags entsteht ein echtes Mietverhältnis mit allen üblichen Pflichten und Rechten, einschließlich der gesetzlichen Kündigungsfrist. Es ist ein Mietverhältnis zweiter Stufe – zwischen Hauptmieter und Untermieter. Dem Untermieter wird vertraglich ein Teil der Wohnung oder die gesamte Wohnung zur Nutzung überlassen und er wird umgekehrt verpflichtet, die vertraglichen Rahmenbedingungen einzuhalten und seine Miete zu bezahlen. Bei Untermietverträgen unter einem Jahr hat man auch die Möglichkeit, den Vertrag mündlich zu schließen. Es ist trotzdem empfehlenswert, sich für die schriftliche Variante zu entscheiden. Dabei kann man die Formulare zu Untermietverträgen aus dem Internet nutzen oder den Vertrag komplett frei aufsetzen. Ob Formular oder selbst geschrieben, in jedem Fall sollte der Vertrag eventuell erforderliche Schönheitsreparaturen regeln, da ansonsten nur der Hauptmieter vor dem Vermieter für Reparaturen und die Instandsetzung der Wohnung haftet. Des Weiteren sollte die Nebenkostenbeteiligung genau definiert sein, da dies ansonsten schnell zum Streitpunkt wird. Die Höhe der Miete und Kaution ist generell frei verhandelbar. Die Miethöhe wird begrenzt durch die Vorschriften zum „Wucher“ des Wirtschaftsstrafgesetztes. Die Kaution darf das Dreifache der Nettokaltmiete nicht übersteigen.