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Untermietvertrag kostenlos – Erlaubnis vom Vermieter einholen

Auch ein Untermietvertrag, der kostenlos heruntergeladen und von den Beteiligten unterschrieben wird, ist ein echtes Mietverhältnis. Daraus ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten. Denn wie bei jedem anderen Mietvertrag über Wohnraum gelten auch für Untermietverträge die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts. Daher sind in einem Untermietvertrag, der kostenlos erhältlich ist, dieselben Inhalte geregelt wie bei normalen Mietverträgen über Wohnraum. Ein kostenloser Untermietvertrag sollte die neueste Rechtsprechung berücksichtigen und ausschließlich von vertrauenswürdigen Internetseiten heruntergeladen werden. Immer aktuell und personalisiert ist der Muster-Untermietvertrag, der günstig bei Immobilienscout24 erhältlich ist.


Bestandteile eines Untermietvertrages

Ein Untermietvertrag wird häufig abgeschlossen, wenn ein Angehöriger oder ein Familienmitglied vorübergehend oder gemeinsam mit dem Hauptmieter in die Wohnung oder das Haus ziehen möchte. Auch aus wirtschaftlichem Interesse, beispielsweise wenn die Miete für eine Wohnung für eine Person zu hoch ist, werden häufig Wohngemeinschaften gebildet und Untermietverträge geschlossen. Ein Untermietvertrag, der kostenlos als Formular verfügbar ist, macht immer Angaben über die Mietparteien, die Wohnfläche, die Mietdauer und die Miethöhe sowie gegebenenfalls die Höhe der Kaution. Die Mietdauer ist besonders bei Untermietverträgen wichtig, die befristet abgeschlossen werden, wie beispielsweise bei der Untervermietung auf bestimmte Zeit. Häufig ist zusätzlich eine Kündigungsfrist festgehalten. Bei unbefristeten Untermietverträgen beträgt diese in der Regel drei Monate, wenn nicht mietrechtlich eine außerordentliche, fristlose Kündigung in Betracht kommt.

Immer Erlaubnis vom Vermieter einholen

Ehe ein kostenloser Untermietvertrag von den Beteiligten unterschrieben werden kann, sollte stets vom Vermieter die Erlaubnis eingeholt werden. Dieser kann einer Untervermietung ohne Nennung von Gründen widersprechen. Dies gilt in der Regel jedoch nur, wenn sich die Untervermietung auf die gesamte Wohnung oder das gesamte Haus bezieht. Soll nur ein Teil der Wohnfläche untervermietet werden, so darf ein Vermieter nur in Ausnahmefällen widersprechen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Hauptmieter wichtige wirtschaftliche oder persönliche Interessen für die Untervermietung anführt. Allerdings darf der Vermieter unter Umständen argumentieren, dass die Untervermietung für ihn in der beabsichtigten Form nicht zumutbar ist. In jedem Fall sollte die Erlaubnis eingeholt werden, da der Mieter nicht nur schadenersatzpflichtig werden könnte. Ihm könnte darüber hinaus außerordentlich fristlos gekündigt werden. Stimmt der Vermieter der Untervermietung zu, darf er die Miete um einen Untervermietungszuschlag erhöhen. Erst nach der Zustimmung des Vermieters sollten die Mietparteien den kostenlosen Untermietvertrag unterzeichnen.




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