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WG-Mietvertrag: Mehrere Varianten sind möglich

Vor allem bei jungen Leuten erfreuen sich Wohngemeinschaften großer Beliebtheit. Besonders in großen Städten, wo kleine Wohnungen verhältnismäßig teuer sind, schließen sich Menschen zusammen, um als WG zusammenzuwohnen. Natürlich geht dies nicht ohne Regeln. Neben individuellen Absprachen wie dem Putzplan oder den Nutzungszeiten fürs Badezimmer muss schon bei der Gründung der WG überlegt werden, wie der WG-Mietvertrag gestaltet sein soll. Drei verschiedene Möglichkeiten sind üblich, um einen solchen Vertrag zu begründen und sie alle bergen Vor- und Nachteile.


Ein Hauptmieter, mehrere Untermieter

Eine Form des WG-Mietvertrags sieht einen Hauptmieter vor, während alle weiteren WG- Bewohner Untermieter dieses Hauptmieters sind. Der Vorteil ist hier, dass Änderungen in der WG recht unkompliziert umzusetzen sind, weil die WG-Mitbewohner das unter sich ausmachen können. Der Vermieter muss jedoch vorab der Untervermietung zustimmen. Nachteil dieser Vertragsform ist, dass der Hauptmieter allein dem Vermieter gegenüber dafür Sorge tragen muss, dass die Pflichten aus dem Mietvertrag erfüllt werden, was vor allem die Mietzahlungen betrifft. Zahlt ein WG-Mitglied nicht, muss der Hauptmieter das Geld aus eigener Tasche zahlen. Dafür hat er auf jeden Fall ein garantiertes Wohnrecht. Möchte er ausziehen, bedeutet das unter Umständen das Ende der WG, es sei denn, der Vermieter akzeptiert einen der anderen WG-Mitbewohner als neuen Hauptmieter.

Alle WG-Mitglieder sind gleichberechtigte Hauptmieter

Ebenfalls üblich ist es im WG-Mietvertrag alle Mitbewohner als Hauptmieter einzutragen. So sind alle WG-Mitglieder dem Vermieter gegenüber in der Pflicht. Zahlt ein Mitbewohner seine Miete nicht, müssen alle anderen dafür aufkommen. Möchte ein Mitbewohner ausziehen, kann dies problematisch sein, da er nicht alleine seinen Part des Vertrags kündigen kann. Kündigen müssen alle zusammen. Zieht also einer aus, kann es bedeuten, dass alle ausziehen müssen. Hier kommt es auf die Kulanz des Vermieters an, ob er bereit ist, den Vertrag umzuschreiben und entweder den einen Mieter aus dem WG-Mietvertrag zu entfernen oder an seiner Stelle einen neuen aufzunehmen.

Unüblich: Jeder Mitbewohner hat einen Vertrag mit dem Vermieter

Nicht verbreitet, aber möglich ist es, dass der Vermieter mit jedem einzelnen Mitglied der WG einen eigenen Mietvertrag abschließt. Vermieter mögen diese Variante häufig nicht, da es für sie einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeutet. Für die WG-Mitglieder hat es den Nachteil, dass beim Auszug eines WG-Mitglieds der Vermieter einen neuen Mieter für die Wohnungsgemeinschaft bestimmt. Auch ein Zimmertausch ist so nicht mehr möglich, weil die Mietverträge für bestimmte Räume abgeschlossen werden. Egal welche Vertragsform gewählt wird, es sollte alles genau schriftlich festgehalten werden, um nachträglichen Ärger zu vermeiden.




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