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Wohnungsbesichtigung: Gut vorbereiten und den Vermieter überzeugen

Eine Wohnungssuche kann anstrengend sein. Viele stellen sich die Wohnungsbesichtigung als einfachsten Teil ihrer Suche vor. Damit der Umzug in die Traumwohnung klappt, ist es aber wichtig, schon beim ersten Besichtigungstermin einen guten Eindruck zu machen. Wer gut vorbereitet in die Wohnungsbesichtigung startet, sammelt einige Pluspunkte beim Vermieter. Die Bestätigung der Mietschuldenfreiheit, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, eine Kopie des Personalausweises und gegebenenfalls eine Schufa-Auskunft gehören zu den wichtigsten Dokumenten, die bei einer Wohnungsbesichtigung immer dabei sein sollten.


Bei Tageslicht die Wohnung und die Umgebung erkunden

Bei der Wohnungsbesichtigung sollte einiges beachtet werden, damit eine scheinbare Traumwohnung nicht plötzlich zum Albtraum wird. Die Besichtigung sollte deshalb immer in Gesellschaft stattfinden. Vier Augen und Ohren sehen und hören mehr als zwei. Ratsam ist zudem eine Wohnungsbegehung bei Tageslicht. Künstliches Licht bringt Mängel oft nicht zum Vorschein. Um eine realistische Vorstellung vom üblichen Lärmpegel zu erhalten, sollte man das Mietobjekt im Idealfall zur feierabendlichen Hauptverkehrszeit besichtigen. Auch Bahngleise, Kindergärten, Schulen oder Schwimmbäder in der näheren Umgebung sind Indizien für einen höheren Geräuschpegel. Am besten erkundet man schon im Voraus die Nachbarschaft, um sicherzustellen, dass sie die persönlichen Ansprüche erfüllt. Die Frage, wie weit der nächste Supermarkt entfernt oder wo die nächste Busstation ist, hört sich nebensächlich an, kann aber im Alltag entscheidend sein.

Wichtige Fragen bei der Wohnungsbegutachtung

Gefällt der erste Gesamteindruck, sollten die Ausstattung und der Zustand der Wohnung genau begutachtet werden. Dabei helfen einige Fragen als Orientierungspunkte:

  • Ist die Wohnung zeitgemäß ausgestattet und renoviert?
  • Wie ist der Zustand der Türen und Fenster?
  • Wie wird geheizt?
  • Wo liegt der Anschluss für die Waschmaschine?
  • Wie ist der Zustand der sanitären Anlagen?
  • Wie sind die Anschlussmöglichkeiten für einen Fernseher?
  • Gibt es zusätzlichen Abstellraum, z. B. Dachboden oder Keller?
  • Sind erhebliche Mängel wie Schimmel oder Wasserflecken zu erkennen?

Oft entscheiden Kleinigkeiten darüber, ob es sich um die Traumwohnung handelt. Wer Haustiere besitzt, sollte sich erkundigen, ob diese in der neuen Wohnung erlaubt sind. Auch das Grillen auf dem Balkon oder die Ausrichtung der Wohnung bezüglich der Himmelsrichtung können persönliche Kriterien sein, die bei der Wohnungsbesichtigung erfragt werden sollten. Eventuelle Mängel sollten offen angesprochen und im Falle eines Vertragsabschlusses genau dokumentiert werden.

Der Bewerbungsbogen bei der Wohnungsbesichtigung

Bei konkretem Interesse an der Wohnung bekommen Sie meist einen Bewerberbogen, in dem Sie nach folgenden Daten gefragt werden:

  • Familienstand
  • Beruf
  • aktueller Arbeitgeber und Verdienst
  • gewünschte Mietdauer
  • ggf. Gründe für die Wohnungssuche
  • ggf. Nationalität und Aufenthaltsgenehmigung

Diese Angaben helfen dem Vermieter sich für einen Bewerber zu entscheiden und Sicherheit darüber zu bekommen, dass der zukünftige Mieter die Miete zahlen kann. Halten Sie auch evtl. Nachweise – Arbeitsverträge, Lohnbescheinigungen, u.ä. - bereit.
Zu persönliche und intime Fragen müssen Sie übrigens nicht beantworten, sofern diese nicht relevant sind für die Anmietung einer Wohnung. Im Zweifelsfalls können Sie sich aber bei Ihrem örtlichen Mieterverein über Ihre Rechte und Pflichten aufklären lassen.

Im Gespräch mit dem Vormieter nach Details fragen

Ideal ist es, wenn Sie bei der Wohnungsbesichtigung die Gelegenheit haben mit Ihrem Vormieter zu sprechen. Dieser kann Ihnen auch Fragen beantworten, die ein Makler oder Vermieter nur schwer einschätzen kann oder lieber verschweigen möchte: etwa, ob das Haus sehr hellhörig ist und wie laut die Nachbarn sind.

In vielen Fällen möchte der Vormieter auch nicht alle Möbel bei Auszug mitnehmen und Sie können z.B. die Einbauküche übernehmen – dafür wird dann eine Abstandszahlung vereinbart.








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