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Wohnungsübergabe beim Umzug

Ob am Anfang oder am Ende eines Mietverhältnisses, bei der Wohnungsübergabe sollten in einem Übergabeprotokoll sämtliche Mängel und Schäden der Wohnung genau dokumentiert werden. Für alle nicht aufgeführten Schäden kann der Mieter andernfalls bei seinem Auszug haftbar gemacht werden. Daher ist es sinnvoll, einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mitzunehmen. Bei der Wohnungsübergabe sollte daran gedacht werden, die Zählerstände der Wasseruhr, der Heizung und des Stromzählers im Protokoll festzuhalten. Umbauten oder Einbauten und Mängel sollten für jeden Raum separat protokolliert werden. Alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel werden beim Auszug persönlich an den Vermieter ausgehändigt und die Anzahl der übergebenen Schlüssel sowie der noch nachzureichenden Schlüssel wird im Protokoll notiert.


Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert die Wohnungsübergabe

In welchem Umfang ein Mieter beim Auszug noch Schönheitsreparaturen durchführen muss, ergibt sich in der Regel auch bei der Wohnungsübergabe. Grundsätzlich hängt die Pflicht zu Schönheitsreparaturen davon ab, in welchem Zustand die Wohnung sich tatsächlich befindet. Wenn ein Mieter einfach auszieht und dem Vermieter die Schlüssel übergibt, riskiert er unter Umständen, dass er noch Wochen nach seinem Auszug aufgefordert wird, bestimmte Arbeiten in der Wohnung kurzfristig zu erledigen. Deshalb sollten Mieter und Vermieter vor dem Ein- oder Auszug gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen. Das Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert die Wohnungsübergabe, wird von Mieter und Vermieter gemeinsam unterzeichnet und dient somit als Nachweis des Wohnungszustandes zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe.

Muster für ein Wohnungsübergabeprotokoll

Durch ein detailliertes Protokoll bei der Wohnungsübergabe verpflichten sich weder Mieter noch Vermieter zur Behebung von Schäden oder zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Es dient aber als wichtiger Nachweis und als Bestandsaufnahme von allen Schäden und Mängeln der Wohnung zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe. Daher sollten beim Protokollieren sämtliche Details aufgenommen werden, auch wenn sie noch so nebensächlich erscheinen. Wichtig ist es auch, die Anzahl der erhaltenen Schlüssel zu dokumentieren. Im Internet findet sich eine Vielzahl von Mustern für ein Wohnungsübergabeprotokoll. Diese erleichtern die Wohnungsübergabe und können dazu beitragen, dass alles reibungslos verläuft.

Worauf Sie bei der Wohnungsübergabe achten sollten

Egal, ob Erst- oder Zweittermin: Um spätere Streitigkeiten mit dem Vermieter zu vermeiden, gilt es als neuer, zukünftiger Mieter die Wohnung bei der Übergabe genau in Augenschein zu nehmen. Fragen Sie im Vorfeld beim Vermieter nach, ob die Wohnung bei dem Übergabetermin vollständig geräumt sein wird. Wenn nicht: bestehen Sie darauf! Nur so kann auch wirklich jeder Mangel festgestellt werden. Ohnehin ist es gesetzlich geregelt, dass die Wohnung leer und besenrein übergeben werden muss. Außerdem ist wichtig, dass die Wohnung über eine ausreichende Beleuchtung verfügt. Bestimmte Makel werden erst bei Licht sichtbar (z.B. mangelhafter Wandanstrich). Wenn nicht, sorgen Sie unbedingt für eine provisorische Beleuchtung oder vereinbaren Sie den Termin zur Wohnungsübergabe am besten gleich am helllichten Tag.

Achten Sie dann bei der Wohnungsübergabe insbesondere auf folgende Punkte:

  • Prüfen Sie Wasserhähne,  Heizung, Toilettenspülung, elektrische Geräte in der Küche etc. auf ihre Funktionsfähigkeit.
  • Sind die Wände und Türen vom Vormieter gestrichen worden?
  • Schließen Türen und Fenster dicht?
  • Hat der Fußboden Schäden?
  • Hat das Waschbecken oder die Badewanne Sprünge?
  • Wurden Fliesen angebohrt? Wie viele Löcher sind vorhanden?
  • Welche Einbauten hat der Vormieter vorgenommen (Einbauschrank, Laminat..). Sie sind nicht verpflichtet, diese zu übernehmen, wenn Sie nicht wollen! Sollten Sie Teile der Einrichtung des Vormieters behalten wollen, sollten Sie mit diesem ein Übernahme- bzw. Abstandszahlung-Protokoll aufsetzen, bei denen alle Teile und der Preis dafür aufgeführt werden.
  • Haben Sie alle notwendigen Schlüssel (Haustür, Wohnungstür, Briefkasten, Kellertür..) erhalten?
  • Werden die Zählerstände (Wasser, Strom, Gas..) festgehalten?




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