Schon am Umzugstag in die neue Wohnung sollten die Anschlüsse für Wasser, Strom, Gas und Heizung vorhanden und einsatzbereit sein. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, eine Heizung zur Erwärmung der Wohnung zu installieren und im Winter für eine mögliche Temperatur von 22 Grad in jeder Wohnung zu sorgen. Eine Zentralheizung kann mit Heizwärme durch ein Heizsystem, das von einer zentralen Heizstelle ausgeht, mehrere Räume oder Gebäude mit Heizwärme versorgen. Dabei dient entweder Luft oder Wasser, in flüssigem oder dampfförmigem Zustand, als Trägermedium für die erzeugte Wärme der Zentralheizung.
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Jetzt loslegenEine Zentralheizung versorgt die neue Wohnung mit Heizwärme
Grundlage einer Zentralheizung ist ein verzweigtes Leitungssystem. Dabei können durch eine Zentralheizung ganze Gebäude mit Wärme und häufig auch mit Warmwasser versorgt werden. Um die benötigte Wärmeenergie zu erzeugen, wird in einem Brenner ein bestimmter Heizstoff, wie beispielsweise Holz, Kohle oder Gas, verbrannt. Mithilfe dieser Wärmeenergie wird das Trägermedium erhitzt und anschließend über die Rohrleitungen in die verschiedenen Heizkörper der Räume oder Gebäude gepumpt. Die Vorteile einer Zentralheizung liegen darin, dass die neuen Heizölsorten umweltgerecht, schadstoffarm und wirtschaftlich sind und für die Erzeugung der Heizwärme neben fossilen Brennstoffen mittlerweile auch alternative Energieträger verwendet werden können.
Eine umweltfreundliche und ressourcenschonende Verwendung von alternativen Energieträgern beim Heizen der Wohnräume ist mittlerweile von großer Bedeutung und schont gleichzeitig Umwelt und Kosten. Daher geht auch bei Zentralheizungen der Trend hin zu regenerativen Energieträgern. Die Wärmeerzeugung bei einer Zentralheizung kann zum Beispiel auch durch umweltfreundliche Holzpellets erfolgen. Eine Steigerung der Effizienz sowie eine erhöhte Umweltfreundlichkeit der Wärmegewinnung können zusätzlich durch eine Modernisierung von alten Heizungsanlagen erfolgen. Entscheidet sich ein Vermieter, die Heizung zu modernisieren, kann er die anfallenden Kosten grundsätzlich auf die Miete aufschlagen, sodass die Modernisierung von den Mietern getragen wird. Allerdings ist die Mieterhöhung im Zusammenhang mit einer Modernisierung der Heizung auf 11 Prozent pro Jahr begrenzt.