Wenn man für eine bestimmte Zeit die Stadt verlassen oder gar ins Ausland umziehen muss, hat man die Möglichkeit, seine Wohnung oder einzelne Zimmer zwischenzeitlich zu vermieten. Mit dem neuen Mieter sollte dann ein Zwischenmietvertrag geschlossen werden. Ein Zwischenmietvertrag ist ein Untermietvertrag, bei dem der Hauptmieter einen Teil der Wohnung oder die gesamte Wohnung für einen befristeten Zeitraum weitervermietet. Dabei erhält der Hauptmieter die Mietzahlung und leitet diese dann an seinen Vermieter weiter. Eine Zwischenmietvertrag-Vorlage finden Sie im Internet.
Zwischenmietvertrag
Was kostet dein Umzug?
Auf dieser Basis berechnet der Umzugskostenrechner die finalen Kosten für Ihren Umzug:
Wohnung
- kein Balkon, keine Garage
- Die alte/ neue Wohnung befindet sich jeweils im 3. OG
- Alle Zimmer (inkl. Keller) weisen einen normalen Füllstand auf
Umzug
- Der Transportweg von der Wohnungstür bis in den LKW (Auszug/ Einzug) beträgt 10m
- Preis für Transport pro m3: 25 Euro
- Preis für m3 pro 10 km Entfernung: 8 Euro
- Sonderleistungen (Umzugskartons, Möbelmontage oder Küchenabbau) werden nicht berücksichtigt
Um einem Untermieter seine Wohnung überlassen zu dürfen, muss der Hauptmieter laut § 540 BGB Rücksprache mit dem Vermieter halten. Wenn der gesamte Wohnraum zwischenvermietet werden soll, kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern. Soll nur ein Teil der Wohnung dem Untermieter überlassen werden, darf der Vermieter diesen Wunsch nur mit einem begründeten Einwand abweisen. Ob ganz oder nur in Teilen, die Zustimmung des Vermieters muss in jedem Fall gegeben sein, da ansonsten die fristlose Kündigung droht. Wenn eine Zwischenmietvertrag-Vorlage aus dem Internet heruntergeladen wurde, sollte sie gründlich geprüft werden.
Der Zwischenmietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter sollte schriftlich festgehalten werden. Die wichtigsten zu erfassenden Daten sind der Zeitraum des Mietverhältnisses, die Höhe der Miete, die inbegriffenen Mietgegenstände und falls vorhanden die Höhe der Kaution. Die enthaltenen Mietgegenstände spielen bei einem Zwischenmietvertrag eine besondere Rolle, da der Wohnraum oft möbliert übergeben wird. Hier kann eine Inventarliste im Anhang hilfreich sein. Die Kaution dient als Sicherheit für den übergebenen Wohnraum und die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände. Die Höhe der Kaution richtet sich dabei nach der Länge des Mietverhältnisses, der Miethöhe und dem Wert der Mietgegenstände. Wird eine Kaution eingefordert, muss der Hauptmieter diese nach § 551 BGB anlegen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sollten eventuelle Schäden am Wohnraum unverzüglich zwischen Untermieter und Hauptmieter beglichen werden. Die Nebenkosten können entweder mittels Pauschale oder durch eine genaue Abrechnung abgedeckt werden. Bei der genauen Abrechnung muss der Hauptmieter dem Untermieter eine Rechnung ausstellen. Jedoch erhält der Hauptmieter meist erst selbst vom Vermieter eine Rechnung und muss dann den Untermieter entsprechend beteiligen.
Sie wollen eine Garage mieten? Dabei sollten Sie ein paar Dinge beachten, denn nicht immer gibt Ihnen ein Garagenmietvertrag ausreichend Sicherheit.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen die meisten Vermieter. Eine gesetzliche Pflicht für die Ausstellung existiert jedoch nicht.
Pauschale Umzugskosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Erfahren Sie auf Umzug-easy alles wichtige über die
Eine Mietbürgschaft ist eine Alternative zur Mietkaution, kann aber auch als freiwillige, zusätzliche Bürgschaftsergänzung abgeschlossen werden.