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Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen

So können Mieter bei der Einkommensteuererklärung sparen. Alle Jahre wieder naht der für Viele der unangenehmste Augenblick: Die Einkommensteuererklärung muss gemacht werden. Genau gesagt: Bis zum 31. Mai. Eine Verlängerung der Frist muss beim Finanzamt beantragt werden, es sei denn, die Steuererklärung wird von einem Steuerberater erstellt, dann nämlich verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember.  


Bei der Einkommenssteuer sparen

Der richtige Zeitpunkt, einige Änderungen, auf die es zu achten gilt, genauer unter die Lupe zu nehmen, und dem unangenehmen Gefühl im Bauch ein Sparprogramm zu verordnen. Hatten Sie im vergangenen Jahr Handwerker im Haus oder in der Wohnung, vergessen Sie nicht, auch diese Rechnungen einzureichen, denn seit 2006 können Sie 20 Prozent und maximal 600 Euro der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, direkt von der Steuerschuld abziehen.

 

Auch typische Schönheitsreparaturen wie Tapezieren, Fenster streichen oder Fliesen ausbessern von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem können 20 Prozent, maximal 600 Euro, aller übrigen haushaltsnahen Dienstleistungen, die nicht Handwerkerleistungen sind, die Einkommensteuer mindern. Für Pflege- und Betreuungsleistungen pflegebedürftiger Personen erhöht sich der Maximalbetrag auf 1.200 Euro. Ob man Mieter oder Eigentümer ist, hat keinen Einfluss auf den Steuerabzug. Verfügen Sie über ein häusliches Arbeitszimmer, kann dieses ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, allerdings lediglich, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Ausübung bildet.