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Der Hausmeister für die Pflege und Wartung der Immobilie

Hausmeister, wie man sie früher kannte, gibt es heute kaum noch. Die wenigsten Immobilienbesitzer stellen heute noch Einzelpersonen an, die sich dann um ihre Immobilien kümmern. Doch genau das war einmal das übliche Berufsbild eines Hausmeisters. Er war für die bestimmungsgerechte Pflege und Wartung von Immobilien und deren Anlagen verantwortlich, konnte die meisten Probleme von Hand regeln und war meist rund um die Uhr für die Anwohner zu erreichen. Heute werden meist Hausmeisterservice-Firmen beauftragt, deren Facility-Manager dann auf die akuten Probleme in einem Haus reagieren. Sollte ein auftretendes Problem an der Immobilie nicht durch den beauftragten Hausmeister abgedeckt werden können, liegt es in der Verantwortung des Dienstleisters, eine Fremdfirma zu beauftragen, welche sich um die Lösung des Problems kümmert.


Ohne den Hausmeister läuft nichts

Die Aufgaben des Hausmeisters, ob angestellt oder beauftragt, sind vielfältig. Von der Wartung der technischen Hausanlagen über Reparaturen an und in der Immobilie gehören teilweise auch der Winterdienst und die Pflege der Garten- und Grünflächen zu ihren Aufgaben. Hausmeister sollen durch ihre Leistung an einer Immobilie deren Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung garantieren. Die Arbeit des Hausmeisters stellt in vielerlei Hinsicht eine Erleichterung für alle Hausbewohner dar. Da er für die meisten Anliegen der direkte Ansprechpartner ist, müssen Bewohner sich nicht selbst um Reparaturen kümmern, sondern können sich unmittelbar an ihren Hausmeister wenden.


Hausmeister sind keine Dienstmädchen

Es gibt auch einige Tätigkeiten, die nicht in den Arbeitsbereich eines Hausmeisters fallen. Zwar gehört es zu seinen Aufgaben, bei der Müllentsorgung zu unterstützen, indem er zum Beispiel die Mülltonnen für die Müllentsorger bereitstellt, jedoch ist es nicht seine Pflicht, den Müll der Anwohner auf täglicher Basis aus den Treppenhäusern zu entfernen. Da es in den meisten Hausordnungen geregelt ist, wie sich die Anwohner in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen des Hauses zu benehmen haben, tragen sie selbst dafür Sorge, ihr Treppenhaus nicht übermäßig zu verschmutzen. Für die generelle Reinigung der Aufgänge werden häufig Reinigungsfirmen beauftragt. Weiterhin ist der Hausmeister nur für Reparaturen an der Mietsache verantwortlich. Dies bedeutet, dass er zwar Fenster und Türen in den Wohnungen oder Büros wartet, jedoch fallen Reparaturen oder Heimwerkerarbeiten an privaten Gegenständen der Bewohner nicht in seinen Verantwortungsbereich.




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