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Ein Mietkautionssparbuch als Anlage der Mietkaution

In der Regel wird zu Beginn eines Mietverhältnisses die Zahlung einer Mietkaution fällig. Vermieter fordern die Kaution für eine Mietwohnung, um sich gegen Mietausfälle oder eventuell bestehende Verbindlichkeiten des Mieters abzusichern. Die Höhe dieser Mietkaution ist aber vom Gesetzgeber auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt und dem Mieter steht es frei, sich für eine Form der Erbringung der Mietkaution zu entscheiden. Üblich ist häufig die Überweisung oder auch direkte Barzahlung an den Vermieter, der die Summe dann auf einem eigenen Konto oder Sparbuch anlegt und verzinst. Das Mietkautionssparbuch ist eine geeignete Alternative, bei der stets der Mieter den Betrag auf einem Sparbuch anlegt und dieses dem Vermieter für die Zeit der Vermietung pfändet.


Ein Mietkautionssparbuch als Alternative zur Barkaution

Für die Anlage der Mietkaution eignet sich alternativ zur Barkaution ein Mietkautionssparbuch. Das Mietkautionssparbuch kann dann mit einem Sperrvermerk versehen werden, um Abhebungen während des Mietzeitraumes zu verhindern. In diesem Fall läuft das Sparbuch auf den Namen des Mieters. Die einfachste Möglichkeit besteht aber darin, dass der Mieter selbst ein normales Sparbuch anlegt und dieses dem Vermieter für die Zeit der Vermietung verpfändet. Grundsätzlich ist der Vermieter nämlich gesetzlich verpflichtet, die bezahlte Mietkaution bei einem Kreditinstitut anzulegen und zu verzinsen. Dabei muss die Anlage über eine dreimonatige Kündigungsfrist verfügen und dem Mieter einen üblichen Zinssatz bieten. Die in dem Mietzeitraum erwirtschafteten Zinsen stehen in voller Höhe dem Mieter zu. Eine Auszahlung erfolgt jedoch erst nach dem Ende des Mietverhältnisses, wenn die komplette Kaution zur Rückzahlung ansteht.

Vorteile des Mietkautionssparbuchs

Das Mietkautionssparbuch bietet hohe Zinsen und ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen von Vorteil. Die anfallenden Zinsen gehören zwar dem Mieter, werden aber dem Guthaben zugeschrieben und erhöhen somit gleichzeitig die Sicherheit des Vermieters. Wichtig ist, dass das Mietkautionssparbuch in jedem Fall einem Pfändungsverbot unterliegt und im Falle einer Insolvenz des Vermieters vor Verwertung geschützt ist.