Seit Januar 2013 gilt für Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag. Danach muss pro Haushalt eine Gebühr an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio gezahlt werden. Die Beitragspflicht beginnt immer am ersten Tag des Monats, in dem ein Umzug in eine neue Wohnung stattgefunden hat, man nach dem Melderecht dort gemeldet ist oder man als Mieter im neuen Mietvertrag genannt wird. Wenn ein Mitglied einer Wohnpartei den Beitrag zahlt, brauchen die übrigen Bewohner nichts zu bezahlen. Das soll besonders Familien und Wohn- oder Lebensgemeinschaften zugutekommen.
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Jetzt loslegenRundfunkgebührenbefreiung
Grundsätzlich hat jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zu leisten. Bürgerinnen und Bürger, die bestimmte Sozialleistungen vom Staat empfangen, können eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragen und dabei trotzdem das volle Rundfunkprogramm nutzen. Folgende Personen dürfen eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragen:
- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Empfänger von Arbeitslosengeld II
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern wohnen
- Sonderfürsorgeberechtigte und Kriegsopfer
- Empfänger von Pflegezulagen nach § 267 Abs. 1 LAG
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben
- Taubblinde Menschen
- Empfänger von Blindenhilfe
Außerdem können Besitzer von Gartenlauben, die nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sind, eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragen.
Wer gerade einen Umzug hinter sich hat, seinen Namen, die Bankverbindung oder die Zahlungsweise ändert, kann die Änderungen den Rundfunkanstalten ganz bequem per Online- Formular mitteilen. Auch die Anmeldung einer Zweitwohnung, für die ein eigener Beitrag zu entrichten ist, kann online getätigt werden. Auf der Internetseite des Beitragsservices finden sich alle wichtigen Informationen und Formulare zum neuen Rundfunkbeitrag und zur Rundfunkgebührenbefreiung. Wer nicht weiterkommt, kann die eigens dafür eingerichtete Online- Hilfe des Portals nutzen.