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Halteverbot und Parkverbot für den Umzug nutzen

Was umgangssprachlich als Halteverbot bezeichnet wird, heißt im Amtsdeutsch eigentlich Haltverbot. Grundlage ist die Straßenverkehrsordnung (StVO), in der sogar der Begriff des Haltens exakt definiert wird. So ist zu beachten, dass Halten stets eine gewollte Unterbrechung einer Fahrt ist und weder durch die Verkehrslage, noch durch eine Anordnung veranlasst sein darf. Abseits der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) ist ein Halteverbot aber vor allem bei Umzügen von Vorteil.


Der Unterschied zwischen Halteverbot und Parkverbot

In der Praxis wird zwischen einem Halteverbot und dem Parkverbot unterschieden. Die Verkehrszeichen unterscheiden sich dadurch, dass beim Halteverbot zwei rote gekreuzte Balken auf blauem Grund zu sehen sind, während das Parkverbot nur mit einem Balken erscheint. Parken ist immer dann gegeben, wenn ein Fahrzeug verlassen oder länger als drei Minuten gehalten wird.

Das Halteverbot bei Umzügen

Im öffentlichen Straßenraum ist das Halteverbot vielfach an konkrete Bedingungen geknüpft. Zu nennen ist beispielsweise die Einschränkung, dass nur Bewohner oder der Lieferverkehr halten bzw. parken dürfen oder einer zeitlichen Begrenzung unterliegen. Wenn ein Halteverbot bei Umzügen erwirkt wird, handelt es sich um ein so genanntes "temporäres Halteverbot".

Das temporäre Halteverbot selbst beantragen

Voraussetzung für ein temporäres Halteverbot ist das Einholen einer behördlichen Genehmigung. Diese ist mit Gebühren verbunden, deren Höhe von Stadt zu Stadt variiert. Wichtig ist dabei, dass sowohl der Anlass, als auch der Ort und der Zeitraum für das Halteverbot angegeben werden. Die Angaben sollten so genau wie möglich sein und auch die Meterzahl für das gewünschte Halteverbot beinhalten.

Zuständig ist sind die Straßenverkehrsbehörden und hier die Stelle für den "ruhenden Verkehr". Die Bearbeitungszeit für ein Halteverbot liegt bei mehreren Tagen. Zudem müssen die Schilder selbst aufgestellt werden, können jedoch von verschiedenen Serviceunternehmen für die Verkehrssicherung ausgeliehen werden. Neben die Genehmigung tritt das so genannte "Stellprotokoll", das zum Teil auch in Form einer Skizze vorliegen kann. Entscheidend ist dabei, dass die exakte Aufstellung eines Halteverbots dokumentiert wird.

Das temporäre Halteverbot über die Umzugsfirma einholen

Vor allem, wenn ein Umzug in einer zuvor fremden Stadt erfolgt, kann das Einholen einer behördlichen Genehmigung sehr nerven- und zeitaufwändig sein. Aus diesem Grund übernehmen meist auch Umzugsfirmen diesen Service und stellen das Halteverbot für die Dauer des Umzugs sicher. Alternativ existieren auch eigenen Agenturen, die diese Dienstleistung anbieten. Wenn die Anlässe sauber begründet sind, gibt es seitens der Behörden in der Regel keine Probleme.

Missachtung des temporären Halteverbots

Sollten sich trotz eines Halteverbots Fahrzeuge auf der benötigten Stellfläche befinden, sollten Sie Polizei oder Ordnungsamt herbeirufen, um diese Verkehrsbehinderung schnell zu lösen.





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