Rundfunkgebühren sichern die mediale Grundversorgung

Die Rundfunkgebühren – offiziell als Rundfunkbeitrag bezeichnet – kommen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie deren Gemeinschaftsprogrammen, Spartenkanälen und den zugehörigen Verwaltungsorganen zugute. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist es nach nach § 11 Abs. 2 und 3 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), die unabhängige Grundversorgung des Publikums sowohl mit Information, Bildung und Kultur als auch mit Unterhaltung zu gewährleisten. Dazu müssen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Vielfalt an Programmen sowohl für die Allgemeinheit als auch für Minderheiten anbieten, die jedem zugänglich sind. Um die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen, erfolgt die Finanzierung vor allem über Rundfunkgebühren und Werbeeinnahmen. Eingezogen werden die Rundfunkgebühren vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, der im Jahr 2013 aus der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) hervorging.

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Rundfunkgebühren sind jetzt geräteunabhängig

Gemäß dem am 01. Januar 2013 in Kraft getretenen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV), der den früheren Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ersetzt, wurden die Rundfunkgebühren durch einen Rundfunkbeitrag abgelöst. Dies bedeutet, dass nicht mehr die tatsächliche Nutzung, sondern bereits die Möglichkeit der Inanspruchnahme zur Zahlung verpflichtet. Es wurde eine Wohnungspauschale eingeführt, die mit der Zahl der vorhandenen Rundfunkgeräte und der im Haushalt lebenden Personen, seien es Familien, Wohngemeinschaften oder nichteheliche Lebensgemeinschaften, in keinem Zusammenhang steht. Die Höhe der Pauschale legen die Länder auf Basis eines Vorschlags der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) fest. Aktuell liegen die Rundfunkgebühren bei 17,98 Euro pro Monat. Dies entspricht dem bisher von Fernsehnutzern zu entrichtenden Beitrag. Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder eine Senkung der Beitragshöhe kann unter bestimmten Bedingungen wie dem Empfang von Sozialleistungen sowie von Menschen mit Behinderung beantragt werden.

Auch Unternehmen und Institutionen müssen Rundfunkgebühren zahlen

Unternehmen und Institutionen müssen ebenfalls Rundfunkgebühren zahlen. Bei Betrieben richtet sich die Höhe des Beitrags nach der Zahl der Betriebsstätten, der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter sowie der zugehörigen Kraftfahrzeuge und bei Übernachtungsstätten der vermieteten Hotel- und Gästezimmer oder Wohnungen. Bei Kleinunternehmen bis zu acht Beschäftigten wird nur ein Drittel des Beitrags (5,99 Euro) fällig. Selbstständige, die in ihrer Wohnung arbeiten, müssen dafür keinen eigenen Beitrag zahlen. Einrichtungen des Gemeinwohls wie Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Vereine, Polizei oder Feuerwehr zahlen pro Betriebsstätte monatlich höchstens eine Rundfunkgebühr in Höhe von 17,98 Euro, hier gelten gesonderte Regelungen.

Wissenswertes über die Gebühren

Die Rundfunkgebühren setzen sich aus einer Grundgebühr und einer Fernsehgebühr zusammen. Auch Computer und Laptops, die über einen Radioempfänger verfügen, sind gebührenpflichtig. Die Rundfunkgebühren wurden 1923 eingeführt, um die mediale Grundversorgung der Bürger durch die Errichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu garantieren. Finanziert werden damit mehr als 60 Radiosender, 22 Fernsehsender und diverse Online-Angebote. Schon seit Einführung der Rundfunkgebühren wurden Strafen für die unentgeltliche Nutzung des öffentlichen Rundfunks verhängt. Auch heute können von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Nachzahlungen gefordert werden, wenn ein Haushalt sich nicht bei der GEZ an- oder ummeldet bzw. seine Gebühren nicht bezahlt. Bei einem Umzug sollte ein Haushalt, der Rundfunkgebühren entrichtet, immer darauf achten, sich zeitnah umzumelden, damit Beiträge nicht doppelt gezahlt werden müssen. In manchen Fällen können Haushalte von der Zahlung der gesamten oder teilweisen Rundfunkgebühren befreit werden. Dies gilt für die Empfänger bestimmter Sozialleistungen und Personen mit Behinderungen des Seh- oder Hörvermögens.

Kritik am Rundfunkbeitrag

Während die Höhe der Rundfunkgebühr vor 2013 noch individuell angepasst wurde, ist der Rundfunkbeitrag seitdem pflichtgemäß von allen deutschen Haushalten zu zahlen. Dies stieß direkt nach der Einführung auf großen Unmut in der deutschen Gesellschaft. Da nicht alle Haushalte über Empfängergeräte verfügen beziehungsweise die Dienste der öffentlich- rechtlichen Rundfunkanstalten nutzen, sehen sich manche Deutschen als nicht verpflichtet an, die Rundfunkgebühr zu zahlen. Dies löste eine große Klagewelle zu Beginn des Jahres 2013 aus. Der Rundfunkbeitrag steht auch für seine erwirtschafteten Überschüsse in der Kritik, es wird jedoch weiter von der Rechtmäßigkeit der Erhebung der Gebühr ausgegangen.


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