Viele Singles und Familien, die den Wohnort wechseln müssen und in eine Mietwohnung ziehen wollen, wünschen sich beim Abschluss des Mietvertrags Beratung. Schließlich ist nicht jeder ein Mietrechtsexperte. Und auch in laufenden Mietverhältnissen entstehen immer wieder Fragen, zum Beispiel zur Betriebskostenabrechnung oder zur Zulässigkeit einer Mietminderung. Ein möglicher Anlaufpunkt ist in beiden Fällen der Deutsche Mieterbund bzw. einer von dessen Mitgliedsvereinen. Als Dachverband von mehr als 320 Mietervereinen in Deutschland engagiert sich der Deutsche Mieterbund zudem auf der politischen Ebene.
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Jetzt loslegenBeratung und Interessenvertretung im Deutschen Mieterbund
Auch im 19. Jahrhundert gab es ein Bedürfnis der Mieter, sich gegenseitig zu beraten und ihre Interessen gemeinsam zu vertreten. Damals war ihre Lage sogar um einiges schwieriger, denn viele der Regelungen, die heute insbesondere Wohnungsmieter schützen sollen, gab es zu diesen Zeiten noch nicht. Ab 1868 wurden deshalb viele Mietervereine gegründet, und im Jahre 1900 schlossen sich 25 von ihnen zum ersten Mal zu einem Dachverband zusammen. In dieser Tradition entstand der Deutsche Mieterbund nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1951 durch den Zusammenschluss zweier Verbände, die Mietervereine in der englischen bzw. der amerikanischen Besatzungszone gebildet hatten. Seit 1990 ist der Deutsche Mieterbund nach der Vereinigung mit dem Mieterbund der DDR in ganz Deutschland aktiv.
Die örtlichen Mietervereine im Deutschen Mieterbund führen vor Ort Rechtsberatungen für ihre Mitglieder durch und versuchen, Streitigkeiten mit Vermietern außergerichtlich beizulegen. Für Mieter mit konkreten Fragen und Problemen sind die einzelnen Mietervereine daher die zuständige Adresse. Über die Beratung hinaus bieten viele Mietervereine des Deutschen Mieterbundes auch eine Rechtsschutzversicherung an, also die finanzielle Absicherung für Gerichtsverfahren. Die Kosten einer Mitgliedschaft unterscheiden sich dabei von Verein zu Verein.
Die Landesverbände und der Bundesverband, also der Deutsche Mieterbund im engeren Sinne, sind vor allem für die Interessenvertretung zuständig. Wichtige Ziele sind hier bezahlbare Mieten, ein ausreichendes Angebot an Mietwohnungen sowie die Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Dazu versucht der Mieterbund, Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Außerdem stellt er der Öffentlichkeit Informationen zum Mietrecht zur Verfügung und erarbeitet eigene Vorschläge zu vielen mietrechtlichen Themen.