Ob bei einer Party oder zusammen mit Freunden – Grillen im Freien ist eine beliebte Alternative zur Feier innerhalb der eigenen vier Wände. Mieter und Vermieter sind sich nicht immer einig, ob der Balkon oder die Terrasse dafür genutzt werden dürfen. Ein bundesweit einheitliches Gesetz dafür gibt es nicht. Grundsätzlich darf auf dem Balkon, im Garten oder auf der Terrasse gegrillt werden, wenn im Mietvertrag kein Verbot ausgehandelt wurde. Doch auch wenn es kein Verbot innerhalb des Vertrags gibt, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Eingefleischte Grillliebhaber achten also am besten gleich beim Umzug auf eine frei verfügbare Grillfläche, bei der weder Nachbarn noch Passanten gestört werden.
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Jetzt loslegenGrillen auf dem Balkon – erlaubt, so lange kein Verbot besteht
Damit aus dem Grillgenuss kein Grillfrust wird, empfiehlt es sich, auf die anderen Bewohner des Mietshauses Rücksicht zu nehmen. Es sollte daher in der Grillsaison nicht mehr als zweimal pro Monat draußen auf dem Balkon gegrillt werden. Auch die Uhrzeit spielt eine Rolle: Der zeitliche Rahmen liegt hier ungefähr zwischen 17.00 und 22.00 Uhr. Da beim Grillen mit einer Rauchbeeinträchtigung zu rechnen ist, ist eine Vorankündigung für die anderen Mieter hilfreich, um sich vor etwaigen Klagen bezüglich der Rauch- und Geruchsbelästigung zu schützen. Beides sollte generell so gering wie möglich gehalten werden. Werden Nachbarn ordnungswidrig durch Qualm und Ruß belästigt oder zieht Rauch in die Nachbarswohnung, so riskiert der Mieter eine Geldstrafe. Generell gilt: wer gegen ein im Mietvertrag vereinbartes Grillverbot verstößt oder wenn die Nachbarn durch das Grillen beeinträchtigt werden, so droht eine Abmahnung oder sogar die Kündigung des Mietverhältnisses.
Feuerschutzbedingt ist ein Grill mit offenem Feuer oftmals durch einen ausdrücklichen Vermerk in der Hausordnung oder im bestehenden Mietvertrag verboten. Um Streit mit den Nachbarn oder dem Vermieter zu vermeiden, wird Grillliebhabern oft geraten, den Holzkohlegrill ruhen zu lassen. Wenn man nur einen kleinen Balkon zur Verfügung oder einen weiteren Nachbarsbalkon über sich hat, sollte man auf die elektrische Alternative umsteigen. Elektrogrills zeichnen sich dadurch aus, ohne Rauch- und starke Geruchsentwicklung ein gutes Ergebnis beim Außeneinsatz auf dem Balkon zu liefern. Wer auf seinen Holzkohlegrill nicht verzichten möchte, der sollte Grillschalen aus Aluminium oder Alufolie benutzen, um austretendes Fett daran zu hindern, auf die Kohle zu tropfen.