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Rechtliche Grundlagen der Kaution

Ein Gesetz, das eine Kaution bei Abschluss eines Mietvertrages vorschreibt, gibt es nicht. Allerdings ist es durchaus üblich, im Mietvertrag eine Kautionszahlung zu vermerken. Für die Höhe der Kaution gibt es aber eine Höchstgrenze: Die Mietkaution darf höchstens drei Kaltmieten betragen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Mieter seine Wohnung behindertengerecht umbauen möchte. Der Vermieter hat in diesem Fall das Recht, eine höhere Mietsicherheit zu verlangen, um die Rückbaukosten der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses decken zu können. Bei der Zahlung der Kautionssumme ist es rechtens, diese in drei Raten zu erbringen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.


Welche Kautionsformen gibt es?

Die üblichste Form der Kaution ist die sogenannte Barkaution. Hier überweist oder übergibt der Mieter den Kautionsbetrag in voller Höhe. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen auf einem Konto anzulegen. Bei einem Ende des Mietverhältnisses müssen Zinsen und Zinseszinsen der Kautionssumme dem Mieter zurückgegeben werden. Nachteil sind die hohen Gebühren sowie der einfache Zugriff des Vermieters auf das Konto. Im Vergleich dazu eröffnet der Vermieter beim Mietkautionskonto ein Konto und zahlt die Mietsicherheiten aller Mieter gebührenfrei ein. Zugunsten der Mieter wird jede Kaution entsprechend verzinst und zum Jahresabschluss erhält jeder Mieter zur Rückerstattung der einbehaltenen Zinsabschlagssteuer einen Bescheid. Der Nachteil für den Mieter beim Mietkautionskonto ist, dass alleine der Vermieter über die Auszahlung verfügen kann. Eine weitere Möglichkeit ist das Einrichten eines Sparbuches. Hier gibt es verschiedene Varianten. Ein gemeinsames Sparbuch bietet dem Mieter den Vorteil, dass auf den Kautionsbetrag nur beide Parteien zugreifen können. Aus diesem Grunde wird diese Version von vielen Vermietern nicht gerne akzeptiert. Die Verpfändung eines Sparbuches ist für beide Parteien von Vorteil. Das auf den Mieter angelegte Sparbuch wird an den Vermieter verpfändet. Sobald der Vermieter den Kautionsbetrag antastet, erhält der Mieter von der Bank eine Benachrichtigung.

Wenn das Geld für die Kaution fehlt

So ein Umzug kann ganz schön ins Geld gehen. Der eine oder andere Wunsch ist meist nicht mehr zu erfüllen. Wenn dann auch noch die hohe Kaution gezahlt werden muss, sucht man nach Alternativen. Kreditinstitute bieten die Möglichkeit einer sogenannten Kautionsbürgschaft. In diesem Fall bürgt das Kreditinstitut für den Mieter. Die monatlichen Kosten für die Bürgschaft trägt der Mieter selbst.




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