Provision für Mieter: Was ändert sich durch das Bestellerprinzip?

Wer bezahlt die Provision? Für Mieter ist eine neue Regelung in Kraft getreten. Musste vorher der zukünftige Mieter für die Maklerprovision aufkommen, trägt dank des neuen Bestellerprinzips künftig der Vermieter die Kosten.

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Provision für Mieter: Neues Gesetz sieht Bestellerprinzip vor

Eine Wohnungssuche kann besonders in Ballungsräumen wie Berlin oder München zur nervenaufreibenden Aufgabe werden. Neben der allgemeinen Wohnungsknappheit musste man sich bisher nämlich auch noch mit der Provision für Mieter herumschlagen. So galt bis dato, dass der Vermieter zwar einen Makler beauftragt, um seine Immobilie am Markt anzubieten. Allerdings musste der zukünftige Mieter für die Maklerprovision aufkommen. Da die maximale Höhe der Maklercourtage zwei Nettokaltmieten (zuzüglich Umsatzsteuer) beträgt, konnte so schnell ein großer Betrag zusammenkommen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz errechnete sogar, dass Mieter deutschlandweit jährlich rund 570 Millionen Euro an Maklergebühren zahlten. Durch das Bestellerprinzip wird der Spieß nun umgedreht. Denn seit dem 01. Juni 2015 ist die Provision für Mieter abgeschafft und durch das Bestellerprinzip neu geregelt – seitdem muss der Vermieter für die Maklercourtage aufkommen. Immerhin hat er der Vermieter den Makler ja auch beauftragt. Für Mieter bedeutet dies grundsätzlich, dass sie leichter provisionsfreie Wohnungen finden.

Wann muss der Mieter trotzdem die Maklerprovision bezahlen?

Obwohl es laut Gesetz keine Provision für den Mieter mehr gibt, sind trotzdem einige Fälle denkbar, in denen der Mieter für die Maklercourtage aufkommen muss. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Makler ausdrücklich – das heißt schriftlich oder per E-Mail – vom Mieter beauftragt wurde, um eine Wohnung zu finden. In diesem Fall ist der Makler ausschließlich für den Mieter tätig und deshalb auch dazu berechtigt, eine Provision vom Mieter zu verlangen. Seit dem Inkrafttreten des Bestellerprinzips wird diese Ausnahme leider von einigen Maklern benutzt, um das neue Gesetz zu umgehen. Denn eigentlich darf der Makler vom Mieter keine Provision für Angebote verlangen, die er bereits im Bestand hat. Einige betrügerische Makler versuchen deshalb, es so aussehen zu lassen, als ob sie im Auftrag des Mieters eine Wohnung gefunden haben, die eigentlich schon in ihrem Bestand ist, um trotzdem an die Provision zu kommen.

So versuchen Vermieter die Maklerkosten zu umgehen

Auch die Vermieter versuchen seit der Neuregelung zur Provision die Maklerkosten auf den Mieter umzuwälzen. Ein gängiges Modell dafür ist zum Beispiel, die Maklercourtage mit den Abstandszahlungen für die neue Einbauküche zu verrechnen. Mieter sollten deshalb dringend darauf achten, dass sich die Abstandszahlungen für Böden oder Möbel innerhalb eines normalen Rahmens bewegen. Gehen Sie trotzdem unwissentlich auf eine überhöhte Forderung ein, können geprellte Mieter ihr Geld sogar zurückverlangen. Bereits gezahlte Ablösesummen können immer dann vom Mieter zurückgefordert werden, wenn die Abstandszahlung in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert der Gegenstände steht. Ein Missverhältnis ist dann gegeben, wenn der vereinbarte Preis mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert liegt.

Was wird durch das neue Gesetz noch geregelt?

Durch die Mietpreisbremse wird nicht nur die Provision für Mieter neu definiert. Insgesamt soll das neue Gesetz den Wohnungsmarkt in Ballungszentren entlasten, indem es zum Beispiel die Mieterhöhung bei Neuvermietungen begrenzt. In Regionen mit einem besonders angespannten Wohnungsmarkt darf der Preis für Neuvermietungen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Noch im Jahr 2013 lagen die Mietpreise bei Neuvermietungen in Städten wie Frankfurt am Main teilweise bei bis zu 30 Prozent über dem Mietpreisspiegel. Allerdings müssen die Länder selbst festlegen, in welchen Gebieten die Mietpreisbremse greift und in welchen nicht. Auch für Neubauten gilt die Mietpreisbremse nicht. Dasselbe trifft für umfassend sanierte Altbauwohnungen zu – viel Spielraum also für Vermieter, das Gesetz zu umgehen und überdurchschnittlich hohe Mieten für ihre Immobilien zu verlangen. Wohnungssuchende sollten sich deshalb im Vorfeld gut über die ortsüblichen Mieten informieren, um nicht auf unseriöse Angebote hereinzufallen.


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