Wer umzieht, ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anzugeben. Der Umzug ist meist in vollem Gange, oftmals sind viele Kisten noch nicht ausgepackt – das ruft Stress hervor. Trotzdem gilt: Beim Ummelden in München ist die Frist auf eine Woche begrenzt. Wer die Frist um einige Tage überschreitet, mit dem haben die Sachbearbeiter manches Mal ein Nachsehen. Eine Ordnungsgebühr von 10 bis 30 Euro wird trotzdem fällig. Diese ist jedoch noch gering – wer die Frist vergisst oder lange vor sich herschiebt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro.
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Jetzt loslegenUmmelden in München: Frist einhalten spart Geld
Ein Abmelden des alten Wohnsitzes ist nicht nötig, allerding muss festgelegt werden, wo sich der Hauptwohnsitz befindet. Familien können ein einzelnes Antragsformular nutzen, solange es nicht mehr als vier Personen sind. Pro Formblatt reicht die Unterschrift eines erwachsenen Antragstellers aus. Handelt es sich um mehrere Personen, die nicht oder anderweitig verwandt sind, so muss jede Person ein Formular ausfüllen und unterschreiben. Bei minderjährigen Personen bis 16 Jahre oder Personen, die auf Betreuung angewiesen sind, fällt das Ausfüllen des Formulars auf den gesetzlichen Vertreter beziehungsweise den Betreuer zurück. Zu den einzureichenden Unterlagen zählt neben dem Formular zur Ummeldung der Personalausweis oder Reisepass. Das Antragsformular zum Ummelden findet man im betreffenden Einwohnermeldeamt oder auch online auf dem Webauftritt der Stadt München.
Neben der Möglichkeit, den Antrag persönlich einzureichen, bietet München bei der Ummeldung auch den Postweg an. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigelegt wird. In der Regel dauert die Bearbeitungszeit bei der Ummeldung auf dem Postweg bis zu zwei Wochen, während eine persönliche Vorstellung beim Amt sofort bestätigt wird. Zudem ist es auch möglich, neben der Ummeldung des Wohnsitzes gleich sein Kraftfahrzeug umzumelden. Die Ummeldung in München ist kostenlos, während sich die Ummeldegebühren des Fahrzeuges auf 11 Euro belaufen.