So nah und doch so fern - ein Umzug in die Schweiz ist für viele ein Traum, doch nicht ganz so einfach wie ein Umzug innerhalb der Europäischen Union. Und auch wenn Sie innerhalb der Schweiz in einen anderen Kanton umziehen wollen, gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Kostenlos Angebote von Umzugsunternehmen vergleichen
Jetzt loslegenUmzug in die Schweiz
Wer in der Schweiz als Ausländer leben möchte, darf dies zunächst einmal nur für drei Monate tun. Nach Ablauf dieser Frist benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Nun wird es kompliziert, denn je nachdem was Sie wollen, gibt es hierfür eine ganze Reihe verschiedener Modelle, beispielsweise die Kurzaufenthaltsbewilligung L, die für eine Frist von 5 Jahren gilt. Danach erst können Sie eine Niederlassungs- oder Daueraufenthaltsbewilligung beantragen. Für Praktikanten gibt es speziell die "Bewilligung für Stagiares".
Eine unliebsame Praxis von Vermietern besteht in der sogenannten "Anfangsmiete", die oftmals unzulässig hoch ist. Insbesodere gilt dies für Ballungsräume wie etwa dem Kanton Zürich. Oft ist ein Umzug mit einem happigen Miet-Aufschlag verbunden. Fragen Sie die Vormieterin wie viel sie bezahlt hat und informieren Sie auch den Nachmieter über ihren alten Mietzins. Wenn die Miete erhöht worden ist, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach Einzug den Anfangsmietzins anfechten.
Ein weiteres Problem sind Wuchermieten rund um die Stadt Zürich, die dem Mieterverband Schweiz unter dem Begriff "Mieteexplosion" bekannt ist. Im Kanton Zürich frisst die Miet-Explosion einen immer grösseren Teil der Einkommen der 400'000 Mieterinnen und Mieter weg. Mit zwei Volksinitiativen will der Mieterinnen- und Mieterverband den Missbrauch auf dem Wohnungsmarkt stoppen. Doch dagegen können Sie sich mit Hilfe eines Rechtsanwaltes wehren.
Es gibt aber auch gute Nachrichten. Dank des vielerorts gesunkenen Mietzins sind auch Mietsenkungen zu erwarten. Da die Vermieter diese Senkung nicht immer auch an Ihre Mieter weitergeben, obwohl sie dazu verpflichtet sind, haben Sie die Möglichkeit den Vermieter auf die Pflicht der Mietreduktion hinzuweisen.
- Beim Einpacken/Verpacken des Hausrates im Heimatland sollte man schon eine Liste (grobe Angaben) von dem, was man mitnimmt, anlegen. Denn diese Liste muss man später beim Zoll abgeben.
- Achtung beim Beladen des Umzugswagens. Man kann unliebsame Überraschungen an der Grenze erleben, wenn der Wagen dort gewogen wird. Denn auch wenn der Wagen (bei uns ein 7,5-Tonner) noch ziemlich leer aussieht, kann er das zulässige Gesamtgewicht überschreiten (z. B. hat so eine Hebebühne relativ viel Eigengewicht).
- Zeiten: Die Einreise kann nur zu "Schalteröffnungszeiten" erfolgen. D.h. man sollte sich unbedingt vorher erkundigen, ab und bis wann die Grenzen diesbezüglich offen sind (und Pufferzeiten einplanen). Zudem besteht ein Nachtfahrt- und Wochenendfahrverbot für LKW (der 7,5-Tonner zählt in der Schweiz als LKW). Also auch hier aufpassen.
- Grenzformalitäten: denken Sie an folgende Papiere: Formular 18.44 (Urlaubersiedlungsgut) - Arbeitsvertrag - Mietvertrag - Abmeldebestätigung - Inventarliste - Kopien vom Ausweis - Kopien von Fahrzeugschein und -brief bei Einfuhr des eigenen Fahrzeuges