Die meisten Menschen werden nach der schulischen Ausbildung zum ersten Mal mit dem Thema Zweitwohnsitz konfrontiert. Die Universität oder der auszubildende Betrieb liegen nicht immer in direkter Nähe des elterlichen Wohnsitzes, und so wird ein Umzug erforderlich.
Neben beruflichen Veränderungen können auch private Gründe wie der Wunsch, mit seinem Partner zusammenzuleben, dafür sorgen, dass ein zweiter Wohnsitz nötig wird.
Laut gesetzlicher Meldepflicht muss ein zweiter Wohnsitz angezeigt werden. Bei dieser sogenannten doppelten Haushaltsführung gilt es, dass Einwohnermeldeamt aufzusuchen, um den Zweitwohnsitz anmelden zu können.
Dabei ist es unerheblich, ob die entsprechende Immobilie gekauft oder gemietet wurde und ob sie zur Eigennutzung, zur Vermietung oder als Ferienhaus bestimmt ist.