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Einen Zweitwohnsitz anmelden: Gründe dafür

Die meisten Menschen werden nach der schulischen Ausbildung zum ersten Mal mit dem Thema Zweitwohnsitz konfrontiert. Die Universität oder der auszubildende Betrieb liegen nicht immer in direkter Nähe des elterlichen Wohnsitzes, und so wird ein Umzug erforderlich. Neben beruflichen Veränderungen können auch private Gründe wie der Wunsch, mit seinem Partner zusammenzuleben, dafür sorgen, dass ein zweiter Wohnsitz nötig wird. Laut gesetzlicher Meldepflicht muss dieser zweite Wohnsitz angezeigt werden. Bei dieser sogenannten doppelten Haushaltsführung gilt es, das Einwohnermeldeamt aufzusuchen, um den Zweitwohnsitz anmelden zu können. Dabei ist es unerheblich, ob die entsprechende Immobilie gekauft oder gemietet wurde und ob sie zur Eigennutzung, zur Vermietung oder als Ferienhaus bestimmt ist.


Haupt- oder Zweitwohnsitz?

Welche der Wohnungen als Haupt- oder Zweitwohnsitz gilt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch klar definiert und richtet sich nach der Aufenthaltsdauer am jeweiligen Ort. Der Erstwohnsitz liegt also da, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet.

Worauf muss man bei der Anmeldung achten?

Für das Anmelden des Zweitwohnsitzes gelten die gleichen Bestimmungen wie auch beim Hauptwohnsitz. Die Anmeldung erfolgt entweder durch einen persönlichen Termin beim jeweiligen Einwohnermeldeamt oder kann, je nach Stadt und Kommune, auch auf dem Postweg erfolgen. Wichtige Unterlagen sind auch hier neben dem ausgefüllten Anmeldeformular der Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Geburts-, Heirats- oder Scheidungsurkunden sowie der Mietvertrag, falls verlangt. Für die schriftliche Anmeldung reichen das Anmeldeformular und eine Kopie von Personalausweis oder Reisepass aus. Zu beachten ist auch, dass für den Zweitwohnsitz ebenfalls eine Gebühr erhoben wird. Diese ist je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich hoch.

Der Zweitwohnsitz muss beim Einwohnermeldeamt an- und auch wieder abgemeldet werden. Zuständig sind die Ämter beider Orte. Die auszufüllenden Unterlagen liegen in den jeweiligen Meldeämtern aus, sind aber oft auch online erhältlich. In einigen Städten entstehen bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes keine Kosten, andere Städte erheben eine Gebühr von bis zu 10 Euro. Genau wie bei der Ummeldung des Hauptwohnsitzes gelten auch bei der Anmeldung des Zweitwohnsitzes zeitliche Fristen. Diese variieren je nach Bundesland. In der Regel liegen diese Fristen in einem Zeitraum von einer bis zwei Wochen. Verspätetes Anmelden zählt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Kontrollen finden jedoch selten statt und die Bußgelder halten sich im Rahmen.

Häufig ist eine Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten

Neben der Anmeldegebühr kann ein Zweitwohnsitz noch zusätzliches Geld kosten. Die Zweitwohnsitzsteuer ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Sie bestimmt, ob und wie eine Steuer eingefordert wird. Als grobe Bemessungsgrundlage dienen zwar die Jahreskaltmiete oder die Wohnfläche, doch schwanken die Steuersätze von Gemeinde zu Gemeinde enorm. Vor allem Groß- und Universitätsstädte sowie Stadtstaaten und beliebte Ferienregionen erheben eine solche Steuer. Doch es gibt Ausnahmen. Studierende und Auszubildende werden bei der Besteuerung teilweise nicht berücksichtigt, wenn sie kein eigenes Einkommen vorzuweisen haben. Auch wenn diese auf elterliche Unterstützung angewiesen sind, muss nicht mit einer Besteuerung gerechnet werden. Die Ausnahmeregelungen der Zweitwohnsitzsteuer sind ebenso zahlreich wie die Gründe für eine Zweitwohnung. Im Zweifelsfall können sich betroffene Bürger bei ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt informieren.

Steuerliche Vorteile eines Zweitwohnsitzes

In einigen begründeten Fällen lassen sich auch Vorteile beim Finanzamt geltend machen. Pendler können den zweiten Wohnsitz von ihrer Einkommenssteuer absetzen. Auch die wöchentlichen Fahrtkosten können von der Steuer abgesetzt werden.









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