Der Zahn der Zeit nagt an jeder Wohnung. Manchmal sind Modernisierungen seitens des Mieters beziehungsweise des Vermieters nötig. Dadurch kann sich, wenn alles gut geht, der Komfort für den Mieter erhöhen, gleichzeitig steigt aber in der Regel auch die Miete. Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen, die die gemieteten Räume verbessern, Energie bzw. Wasser einsparen oder neuen Wohnraum schaffen. Eine Unterkategorie der Modernisierung ist die energetische Modernisierung. Sie liegt vor, wenn durch den baulichen Eingriff Energie eingespart werden kann.
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Jetzt loslegenModernisierung in Mietwohnungen
Schon beim Einziehen sollte der Mieter darauf achten, dass sich die Wohnung in einem annehmbaren Zustand befindet. Wenn Modernisierungen nötig werden und zum Beispiel ein Badezimmer renoviert, die Wohnung vergrößert oder eine Zentralheizung eingebaut wird, muss man den Maßnahmen als Mieter meist zustimmen, auch wenn die Mietkosten danach steigen. Die Modernisierung muss nicht geduldet werden, wenn dadurch unzumutbare Folgen für die Bewohner entstehen. Das ist der Fall, wenn
- die baulichen Veränderungen den Wohnraum verkleinern,
- die Arbeiten die Bewohner zu sehr belästigen, ihre Gesundheit gefährden oder die Wohnung im Zuge der Bauarbeiten über längere Zeit nicht nutzbar ist oder
- der Mieter zuvor selbstständig Modernisierungsarbeiten mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt hat, die durch eine erneute Modernisierung ersetzt werden sollen.
Mindestens drei Monate vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen muss der Vermieter den Mieter schriftlich benachrichtigen. Eine E-Mail oder ein Fax reicht dabei aus. Der Mieter muss über
- die Art der Maßnahmen,
- den voraussichtlichen Beginn, die Dauer und den Umfang der Bauarbeiten,
- die voraussichtliche Mieterhöhung und zu erwartende Steigerung der Nebenkosten sowie
- die Möglichkeit, aufgrund eines Härtefalls Einspruch einzulegen,
informiert werden. Wenn die Bauarbeiten beispielsweise am 01. Oktober beginnen, muss der Brief spätestens am 31. Juni beim Mieter eingetroffen sein. Die Frist gilt nicht, wenn der Vermieter die Modernisierung aufgrund einer behördlichen Anordnung durchführen muss. In diesem Fall sind Dringlichkeit und Umfang der Arbeiten für jede Wohnpartei individuell zu berücksichtigen.
Wenn eine Modernisierung Kosten beim Mieter verursacht, muss der Vermieter sie erstatten. Dazu zählen Kosten, die durch die Reinigung der Wohnung, die Einlagerung von Möbeln oder gegebenenfalls anfallende Hotelaufenthalte entstehen. Wenn der Wohnwert während der Renovierung sinkt, sollte der Mieter die Option einer Mietminderung prüfen.