Das Elektrohandwerk erklärt, warum der E-Check so wichtig ist. Der BGH (Bundesgerichtshof) überraschte gestern mit einem Urteil, nach dem Vermieter nicht verpflichtet sind, elektrische Geräte und Installationen regelmäßig warten zu lassen. Sie genössen trotzdem vollen Versicherungsschutz. Ein Freischein ist dies jedoch nicht. Der BGH stellte klar, dass die Vermieter verpflichtet sind, das Mietobjekt in einem verkehrsicheren Zustand zu erhalten. Natürlich trifft dies auf alle Teile des Gebäudes zu.
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Jetzt loslegenElektrohandwerk empfiehlt regelmäßige Wartung der Elektroanlage
Defekte Leitungen können lebensgefährliche Stromstösse verursachen. So weit sollte es kein Vermieter kommen lassen. Das Elektrohandwerk rät allen Vermietern und Hauseigentümern, auch wenn es keine Pflicht ist, zur regelmäßigen Prüfung sämtlicher elektronischer Anlagen und Geräte im Haus, dem sogenannten E-Check. Diese regelmäßigen Wartungen kommen beiden Seiten - Mieter und Vermieter - zugute. Der Vermieter sollte diesen Check zusätzlich bei jedem Mieterwechsel durchführen lassen, um im Schadenfall beweisen zu können, dass die Mietsache ordnungsgemäß und verkehrsicher übergeben wurde.
Die Kosten dafür kann der Vermieter, laut eines BGH Urteils aus dem letzten Jahr, in den Nebenkosten auf die Mieter umlegen, auch wenn keine Rechtspflicht zur Überprüfung besteht.
Die Entscheidungs des Bundesgerichtshofes von gestern betrifft allerdings nur den privaten Bereich. Bei gewerblichen Mietobjekten besteht weiterhin eine gestezliche pflicht zur regelmäßigen Wartung der elektrischen Anlagen und Geräte.